Der Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule gilt vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025. Dabei ist zu beachten:
- Kauf ohne Installation: Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem der Käufer die Module erhält.
- Kauf mit Installation: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme der vollständig installierten Anlage. Der Vertragsabschluss oder die Rechnungsstellung sind irrelevant. Quelle: BMF,
- Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) max. als 35 kWp beträgt
Die folgenden Infos soll Ihnen einen Wegweiser zur Förderung für Ihre Energiespar-Investition bieten. Wenn Sie Unterstützung brauchen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und genießen Sie die Vorteile der PV-Einkaufsgemeinschaft. wbernhuber@me.com
Weitere aktuelle Details sind in den angegebenen Quellen zu finden:https://www.umweltfoerderung.at
Alle Angaben ohne Gewähr, da sich immer wieder Details ändern können!
Photovoltaik – Österreichs Erfolgsgeschichte
Photovoltaik-Wachstum
Der Ausbau der Photovoltaik schreitet rasant voran: 2023 erzeugte Österreich 87 % grünen Strom, im August 2024 bereits 93 %. Das GRÜNE „1-Million-Dächer-Programm“ ist zu circa 50 % umgesetzt, circa 500.000 Dächer arbeiten als Sonnenkraftwerke. Die Förderung mit 0% Umsatzsteuer hat sich sehr bewährt und den PV-Installateuren volle Auftragsbücher beschert.
Balkonmodule
Ab September 2024 wird die Errichtung von Balkon- und Terrassenkraftwerken erleichtert. Für PV-Anlagen auf Balkonen oder Terrassen genügt die Mitteilung an andere Wohnungseigentümer:innen. Wird innerhalb von zwei Monaten kein triftiger Einwand (z. B. Sicherheitsbedenken) erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. Quelle: BMK.at
Bis 35 KWp Photovoltaikanlagen gilt für private Investitionen in Photovoltaik und Speicher ab 1.1.24, 0 % USt! Darüber hinaus kann ab 25 kWp eine Investförderung von circa 150 – 250 € je kWp beantragt werden.
Förderprogramm: Raus aus Öl- und Gas erfolgreich abgeschlossen
Die Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde mit großem Erfolg beendet. Über eine Fortsetzung im kommenden Jahr wird eine neue Bundesregierung entscheiden. Für die Umstellung hat es für Wärmepumpen einen Investitionszuschuss von maximal 75% gegeben. Die Gemeinde fördert den Umstieg mit 600 Euro Zuschuss (Programm klimafreundliches Wohnen seit 2012). Vom Klimaministerium wurden an die € 3,5 Milliarden an Förderungen wurden zugesagt und zum Teil schon ausgezahlt!
https://www.umweltfoerderung.at
Förderung der Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) (M1, N1) werden mit einem Bundeszuschuss von 3000 Euro und einem Importeursanteil von 2.000 Euro gefördert.
Quelle: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2024
