Anbei der Link zum Informationsblatt https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Dokumente_Private/TGS_Priv_2021/Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH.pdf Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungs- kosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Förderungsfähige Maßnahme max. Förderung Ersatz des fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme oder Holzzentralheizung 7.500 Euro Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.) 7.500 Euro Zuschlag „Raus aus Gas“* bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas)
2.000 Euro Zuschlag „Ortskern“ bei Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern** in Erdgas-versorgten Gebieten
2.000 Euro Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2 Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems
1.500 Euro Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.
Die gesetzlichen Regeln entnehmen Sie dann bitte der Tabelle (siehe unten) bzw. der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom. Diese finden Sie unter Gesetze und Regelwerk.
Ein Balkonkraftwerk ist ein Solares Komplettkraftwerk. Es besteht aus einem Photovoltaikmodul mit integrierten Miniwechselrichter und ca. 300 – 400 Wp Leistung, dass ihr in eine Außensteckdose ansteckt und los geht es mit der eigenen Sonnenstromerzeugung. Ganz einfach Stecker in die Steckdose und den erzeugten Strom direkt in den Hausstromkreis einfliessen lassen. Ein Balkonkraftwerk kann am Balkon montiert werden oder im Garten aufgestellt und montiert wird, es ist der beste Einstieg in die Photovoltaik!
Dein Balkonkraftwerk ist praktisch, rentabel und ein Statement für den Klimaschutz!
KIoto Balkonkraftwerk 300Wp je Modul
Eine steckfertiges Plug & Play Lösung – für jede/n geeignet, die/der kostenlosen Strom von der Sonne nutzen will und nicht viel Platz zur Verfügung hat. Perfekt für Mini Gärten, Terrasse und Balkon!
Balkonkraftwerke sind besonders Für Haushalte im Mehrfamilienwohnhaus eine einfache Variante sich mit Sonnenstrom zu versorgen!.
Die gemeinnützige Sonnenkraft BürgerInnenbeteiligungs gem. GmbH sammelt Darlehen und Spenden für die Finanzierung von Photovoltaikkraftwerke. Sonnenkraft BürgerInnen gem. GmbH ist eine gemeinnützige GmbH, die Sonnenenergieanlagen für Klein- und Mittelbetriebe (KMUs), Wohnbaugruppen und Private ermöglicht.
Durch die aktuelle Förderung von Photovoltaikanlagen bis 50 kWp will der Klima- und Energiefonds attraktive Anreize für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung schaffen. Die Förderbudgets wurden seit 2019 vervielfacht und es kann jetzt ganzjährig eingereicht werden. Das Förderungsprozedere wird so vereinfacht und komfortabler gestaltet.
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen.
Pro Antrag werden maximal 50 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Antragstellung ab 22.12.2020 gelten folgende Förderpauschalen.
250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp
Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 2 x 200 Euro = 2.900 Euro an Förderung.
Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro/kWp. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden “Photovoltaik-Anlagen 2020-2022”.
Gemeinde Maria Enzersdorf Investitionszuschuss von € 600 je PV-Anlage. Einzureichen bei der Gemeinde mit dem jeweils gültigen Formular.
zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden erlaubt
lnvestitionsförderung für PV-Kleinanlagen (bis 5 KWp) und
Registrierung und Antragstellung
Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend solange Budetmittel zur Verfügung stehen bis 31.12.2022 möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.
Registrierung (Schritt 1)
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann ab 22.06.2020 bis spätestens 31.12.2022 durchgeführt werden.
Für die Registrierung wird eine gültige Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (beim Netzbetreiber zu beantragen) sowie die konkreten Daten zur Photovoltaik-Anlage benötigt.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung. Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Förderaktion ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die PV-Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertig gestellt und abgerechnet werden kann.
Antragstellung (Schritt 2)
Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.
Auszahlung
Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.
Investitionszuschuss für PV-Anlagen (bis 5 KWp) und Gemeinschaftsanlagen (bis 50 KWp)
max. € 250/KWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen
max. € 350/KWp für gebäudeintegrierte Anlagen
für die ersten 50 KWp einer Gemeinschaftsanlage (max. 5 KWp pro Betreiber):
max. € 200/KWp für freistehende Anlagen / Aufdachanlagen.
max. € 300/KWp für Gebäudeintegrierte Anlagen
Investitionszuschuss für PV-Anlagen (bis 500 kW) von OeMAG
max. € 250/KWp für Anlagen mit max. 100 KWp Nennleistung
max. € 200/KWp für bis zu 500 KWp von Anlagen über 100 KWp
Investitionszuschuss für Solar-Stromspeicher (bis 50 kWh)
von OeMAG max. 200 €/KWh
Speicherkapazitäten installierter PV-Nennleistung: min. 0,5 KWh/KWp
Niederösterreich Förderung von Solaranlagen imZuge der Wohnbauförderung: Darlehen mit 1% fixer Zinssatz für die gesamte Laufzeit, welche 27,S Jahre beträgt
Steuerlich absetzbar: Nachträglicher Einbau von Solaranlagen Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist im Lohnsteuerausgleich als Sonderausgabe (Ausgaben zur Wohnraumsanierung) absetzbar. Werden Solaranlagen nachträglich installiert, so sind diese Kosten in der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzbar. Als „Instandsetzungsmaßnahmen“ deklariert, kann der Einbau von Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen geltend gemacht werden, ebenso wie die Umstellung auf Fernwärmeversorgung. Der absetzbare Maximalbetrag beläuft sich pro Jahr auf 2.920 Euro; für Alleinverdiener verdoppelt sich dieser Maximalbetrag auf 5.840 Euro pro Jahr. Leben im Haushalt mehr als zwei Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, dann kommt noch ein zusätzlicher Bonus von 1.460 Euro im Jahr dazu. Laufende Wartungsausgaben und über die Miete weiterverrechnete Kosten sind allerdings nicht absetzbar.
Alle Angaben sind nach besten Wissen recherchiert. Sie können sich allerdings immer wieder ändern, sind daher immer auf eigene Verantwortung zu überprüfen. Die Informationen wurden mit 10.1.2021 recherchiert
Es ist soweit! Wir werden in den nächsten Jahren einer der größten Veränderungsprozessen erleben.
Die Mobilität wird elektrisch. Wir wollen uns nicht länger mit den Abgasen unserer Autos die Lebensqualität vermiesen. Viele sind auf der Suche nach einer sauberen und nachhaltigen Form die Mobilität zu leben. Ein junges Team in München hat sich das Ziel gesetzt ein E-Auto zu bauen, das die Ansprüche an Reichweite, Funktionalität und Design erfüllt und auch mit Sonnenenergie geladen werden kann.
Nachdem eine interessierte Gruppe der PV-Einkaufsgemeinschaft die Präsentation des ersten Modells besucht hat lässt sich die Erfahrung wie folgt beschreiben: Erwartungen übertroffen!
Die Zukunft ist wählbar! Eine nachhaltige besonders!
Die Veranstaltung und der Open Space am 15.6. hat mit ca. 40 TeilnehmerInnen stattgefunden. Die Anleitung zum nächsten Schriit am Weg zum nachhaltigen Lebensstil ist gut angekommen. Der Weg ist das Ziel und Veränderung braucht Reflexion, Mut und Gemeinschaften, die die Veränderung begleiten. Es geht darum die richtigen Dinge zu tun und es ist notwendig die Schritte nachhaltig zu gehen. Was das bedeutet? Ganz einfach was wirkt sich positiv auf die Lebensqualität und auf die nächsten Generationen aus.
Im Open Space wurde folgenden Themen diskutiert –
Trost und Rat – bessere Tarifstruktur für Sonnenstrom, Solarenergie
E-Mobilität
Funktionierende Gesellschaften
Fotovoltaik
Bürgerbeteiligungen bei Fotovoltaik Anlagen
Nächste Veranstaltungen sind in Planung und werden hier im Blog bekannt gegeben.
Alle Details und das Ticket über den oben stehenden Link holen!
Um einen Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses gemäß § 56 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz einzureichen, gehen sie auf den obigen Link und wählen im Navigationsmenü des Ticketsystems unter 1 Ticketausgabe die Antragsart EAG Investitionszuschuss aus.
Weitere Förderungen
Der Weg zu den Förderungen “Raus aus dem Öl”
Die folgende Tabelle soll Ihnen einen vereinfachten Wegweiser zur Förderung für Ihre Energiespar-Investition bieten.
Keine Frage: wir hätten es gerne einfacher! Wenn Sie Unterstützung brauchen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und genießen Sie die Vorteile der PV-Einkaufsgemeinschaft.
Schritt für Schritt zur Förderung von Energiesparinvestitionen
Heizungstausch
Photovoltaik
Sanierungscheck / Wärmedämmung
35 – 50 % max. 9.500 Zuschuss (100% bei Niedrigst-Einkommensbezieher:innen)
€285 – 200 je KWp Zuschuss Förderung
Oder Einspeisetarifförderung bei Volleinspeisung
€100 bis €175 (nachwachsende Rohstoffe) je m2 Wohnfläche umfassende Sanierung und max. €3.000 Zuschuss je Wohneinheit bei Teilsanierung (Fenstertausch) mind 3 Wohneinheiten
Anbot vom Installateur für die Wärmepumpenheizung (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser, mit GWP unter 1500) oder Holz-, Pellets, Hackschnitzel-Heizung,Feernwärmeanschluss wenn mehr als 50 % aus erneuerbare Energien kommt.
Zählpunkt beim Netzbetreiber EVN, Wienstrom anmelden (PV-Planer, Elektriker)
thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen Anbot von der Fachfirma für die Wärmedämmung, Fenstertausch, …
● Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.
● Dämmung der Außenwände
● Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
● Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
● Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
● Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren.
Außenwand
● Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand
● Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m2K
ObersteGeschoßdecke/ Dach
● Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche
● Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m2K
Unterste Geschoßdecke
● Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke
● Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m2K
Fenster
● Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster
● max. Uw-Wert: 1,1 W/m2K (U-Wert des Gesamtfensters)
Nach rechtzeitig eingebrachtem Förderantrag entscheidet die Förderstelle und zahlt die Förderung aus.
Alle Informationen sind nach besten Wissen recherchiert, da sich kurzfristig immer was ändern kann sind alle Angaben nochmals auf der offiziellen Homepage der Förderung zum nachlesen!
Ab 1.1.gilt die neue EU Notfall Verordnung am 18.12.2022 von den EU Energieminister:innen eine Notfallverordnung zum Bürokratieabbau für Wind, Solar & Co. beschlossen! Das wird den Ausbau der erneuerbaren Energien enorm beschleunigen!
Teilt diese gute Nachricht gerne!
Die VO enthält viele Maßnahmen, die die Genehmigung von Erneuerbaren in ganz Europa beschleunigen werden. Damit kommen wir schneller weg von den russischen Energieimporten und hin zur klimafreundlichen Energiesouveränität. Im Einzelnen:
Erneuerbare Energien, Speicher und die damit verbundene Netzinfrastruktur sind ab sofort im herausragenden öffentlichen Interesse und bekommen damit Vorfahrt bei Genehmigung und Planung. Das wird den Ausbau überall in der EU beschleunigen!
Deutsche Wind-Vorranggebiete werden nun auch europarechtlich als „Go-to-Areas“ anerkannt. Erneuerbare-Energie-Anlagen werden damit in diesen Gebieten schneller genehmigt. Das EU-Schutzgebiete-Netz Natura 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) ist davon natürlich ausgenommen.
Wir setzen eine Frist von höchstens drei Monaten für Photovoltaik-Genehmigungsverfahren, die zugehörigen Speicher und Netzanschlüsse. Es gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinanlagen unter 50KW.
Genehmigungen bei Repowering von Erneuerbaren-Anlagen und Netzen müssen binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Dabei wird lediglich die Mehrbelastung der Erweiterung des Projekts geprüft, nicht noch einmal das gesamte Projekt. Das erleichtert die Genehmigung erheblich.
Wärmepumpen: Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist von höchstens einem Monat und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.
Wind und andere Erneuerbaren-Anlagen: In Erneuerbaren-Vorranggebieten dürfen Mitgliedsstaaten auf eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten, wenn auf Planebene bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat.
Diese Sofortmaßnahmen geben uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise. Außerdem senden wir eine klare Botschaft an alle deutschen Genehmigungsbehörden: Die artenschutzrechtliche Prüfung kann vereinfacht werden, wenn die Population einer Art nicht gefährdet ist. Der Schutz gefährdeter Arten in Deutschland bleibt wichtig, doch kommt es dabei bei Genehmigung vor allem auf den Schutz der Population von Rotmilan & Co. an. Im Übrigen ist der Erfolg der Energiewende in Deutschland auch im Interesse des Naturschutzes. Denn der Klimawandel gefährdet die Artenvielfalt weltweit massiv.
Die Notfallverordnung tritt schon im Januar in Kraft. Sie gilt zunächst für 18 Monate mit Option auf Verlängerung. Zudem haben wir beschlossen, die Entbürokratisierungen auch in die Erneuerbaren-Richtlinie (RED) aufzunehmen und so auf Dauer zu sichern. Letzteres muss aber noch mit dem Europaparlament geeint werden.
Dieses Paket war eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Sven Giegold, Staatssekretär, deutsches Wirtschaftsministerium, Robert Habek Wirtschaftsminister, Leonore Gewessler, Klimaministerin haben im Hintergrund mit Unterstützung von vielen anderen Kolleg:innen, Beamte:innen diese VO auf den Weg gebracht
Nicht jeder ist Solartechniker aber es gibt immer wieder mutige Menschen, die die Sache Photovoltaikprojekt selbst in die Hand nehmen! Wir empfehlen immer die Örtlichen Photovoltaik Spezialisten!
In Österreich braucht es jedenfalls zum Anmelde beim EVU einen Elektriker und bei der offiziellen Abnahme und Bestätigung, dass die Anlage angeschlossen ist braucht es auch eine Bestätigung des Elektrikers. Erst dann kann die Anlage in Österreich in Betrieb ,genommen werden. Jede/r hat natürlich selbst die Verantwortung alle Gesetze und Verordnungen einzuhalten.
Arch. Mag. Georg Reinberg, Mag. Wolfgang Bernhuber, Gemeindevorstand Nachhaltigkeitsberatung, Prof. Dr. Karl Steininger, Vorstand Wegener Institut Graz, CCCA
Photovoltaik und Wärmepumpe ist eine geniale Option. Die Wärmepumpe spart meist mehr als 60 – 70 % der Heizenergie. Der Strom für die Heizung kann je nach Größe der Wärmepumpe und der Größe der Photovoltaikanlage tw. zur Gänze an sonnigen Tagen von der Photovoltaik kommen!
Die Frage ist geht die solare Revolution schnell genug? Was benötigen wir um die Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft rechtzeitig zu schaffen!
Es scheint das jetzt auch die Dynamik und die Geschwindigkeit stimmt meint die Sprecherin von PV-Austria!
Neue Wärmepumpenförderung beim Austausch einer Gasheizung gibt es einen Zuschuss von € 9.500 Zuschuss.
Manche Altbauten brauchen eine Sanierung! Viele Altbauwohnungen sind saniert und kommen schon jetzt mit einer Vorlauftemperatur von Max 45 grad im Heizkreis aus. Damit arbeitet die Wärmepumpe im optimalen Bereich!
Wärmepumpen Vortrag
Die Heizung muss entsprechend große Heizflächen haben damit die optimalen Vorlauftemperaturen erreicht werden!
Photovoltaik mit Wärmepumpe ist die optimale Kombination um Energie und Kosten zu sparen!
Raus aus der Abhängigkeit von Gas und Öl ist das Gebot der Stunde. Die Energiewende bekommt noch bessere Unterstützung für die Investition in klimaneutrale Lösungen.
Wir müssen mit aller Kraft raus den Fossilen & rein in die erneuerbaren Energien aus Wind, Erdwärme, Sonne, Wasser und Biomasse. Der Förderzuschlag wird um >2.000 €, je nach Größe der Anlage erhöht:
Um zentrale #Heizungsanlagen im mehrgeschossigen Wohnbau noch attraktiver zu machen, wird die Förderpauschale von 2.300€ auf 3.000€ pro angeschlossener Wohnung angehoben. Als #RausausGas Zuschlag können hier nochmals zusätzlich 600 Euro je Wohneinheit vergeben werden.
Mit unserer verbesserten Raus aus Gas-Förderung ist der Umstieg auf eine saubere Heizung so einfach und attraktiv wie nie zuvor. Nähere Informationen und Einreichmöglichkeiten zur Förderung finden sich unter kesseltausch.at und www.sauber-heizen.at. Quelle: @gewessler
Auch die Herstellung, Errichtung und Rückbau der Windkraftanlagen erzeugt CO2. Außerdem müssen Kohle- und Gaskraftwerke die Flauten überbrücken und daher weiterlaufen. Windräder bringen daher gar keine nennenswerte CO2-Reduktion.
Diskussion
CO2-Amortisation
Für Herstellung und Aufbau einer Windenergieanlage wird CO2 ausgestoßen. Umgerechnet auf Betriebsdauer und Ertrag sind dies ca. 11g/kWh. (1) Im Jahr 2019 haben die 29.456 deutschen On-shore Windenergieanlagen zusammen 132 Terawattstunden Strom produziert, d.h. 3.598.587 kWh pro Anlage. (2) Über die Lebenszeit von 20 Jahren hat eine WEA also 791 Tonnen CO2 erzeugt.
Braunkohle emittiert 1153 Gramm CO2 pro kWh, Steinkohle 949 Gramm CO2 pro kWh. (3) Hochgerechnet auf die genannte durchschnittliche Jahresproduktion einer Windkraftanlage sind dies 4149 Tonnen CO2 pro Jahr für Braunkohle, bzw. 3415 Tonnen CO2 pro Jahr für Steinkohle, welche eingespart werden, wenn der Strom stattdessen durch eine Windkraftanlage erzeugt wird.
Eine Windenergieanlage hat also bereits nach einer Laufzeit von ca. 3 Monaten ihren CO2-Ausstoß amortisiert (791 tProduktion / 3415 t/a Einsparung = 0,234 Jahre).
Energetische Amortisation / Erntefaktor
Statt der CO2-Amortisation wird meist die energetische Amortisation bzw. der sogenannte Erntefaktor einer Windkraftanlage berechnet. Der Erntefaktor (oder EROEI – Energy Returned on Energy Invested) beschreibt, wie oft man über die Lebensdauer einer Anlage die investierte Energie wieder zurück erhält. Daraus kann man leicht die energetische Amortisation berechnen (nämlich wie lange es dauert, bis man die investierte Energie wieder zurückerhalten hat), indem man die Lebenszeit der Anlage durch den Erntefaktor teilt. (4)
Für Windkraftanlagen an Land werden Erntefaktoren zwischen 16 und 51 (4), typischerweise zwischen 30 (5) und 40 (6) angegeben.
Wenn eine Anlage 20 Jahre lang läuft und einen Erntefaktor von 30 hat, so dauert es 8 Monate, bis sich die Windkraftanlage energetisch amortisiert hat.
CO2-Zertifikatehandel
Ein weiterer Grund dafür, dass Windenergieanlagen angeblich keinen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten, ist im CO2-Zertifikate-Handel zu suchen. Windenergieanlagen verbessern die CO2-Bilanz eines Landes derart, dass der Preis für die Zertifikate derart fällt, dass es sich für die Betreiber fossiler Kraftwerke lohnt, diese in großen Mengen zu erwerben. (7)
Dies ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Daher wurde 2018 der EU-Emissionshandel reformiert, und die Anzahl der Verschmutzungsrechte reduziert, so dass jede Tonne CO2 etwa 25 Euro kostete. (8) (9)
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LIebe Interessentinnen,
wir haben auch heuer wieder günstige Anbote
in Höhe von 10.853,00 Euro 4 KWP und 12.407,00 Euro . 5KWp incl. Installation,
( Vorbehaltlich Sonderkonstrunktionen und einer Besichtigung, gültig solange unsere Lieferfirma den Preis halten kann.)
Im Normalfall sinken die Preise immer wieder doch durch die Schutzzolldiskussion in Europa lässt sich auch die Preisentwicklung nur schwer abschätzen.
Wenn Interesse besteht: bitte an PV-Einkaufsgemeinschaft ein Mail schicken und wir veranlassen einen Besichtigungstermin mit einem passenden Anbieter