Hervorgehoben

Wärmepumpen Förderung erhöht!

Energiewende wird schnell und effektiv sein!

Anbei der Link zum Informationsblatt
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Dokumente_Private/TGS_Priv_2021/Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH.pdf
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungs- kosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.
Förderungsfähige Maßnahme
max. Förderung
Ersatz des fossilen Heizungssystems
durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme oder Holzzentralheizung
7.500 Euro
Ersatz des fossilen Heizungssystems
durch Wärmepumpe
(Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.)
7.500 Euro
Zuschlag „Raus aus Gas“* bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas)

  • 2.000 Euro
    Zuschlag „Ortskern“ bei Ersatz des fossilen Heizungssystems
    durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern** in Erdgas-versorgten Gebieten
  • 2.000 Euro
    Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2 Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems
  • 1.500 Euro
    Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

systemisch-entwickeln Energieberatung

Anbei der Link zum Informationsblatt Raus aus dem Öl Förderungen und Photovoltaik Förderungen 

Förderungen Raus aus demÖl_PV_San_2023

Bei Fragen an die Energieberatung wbernhuber@systemisch-entwickeln.at

Wärmepumpe im Altbau ist auch ohne Fußbodenheizung möglich!

Beratung ist auch kurzfristig möglich.

Kontaktaufnahme über das Kontaktformular:

systemisch-entwickeln Energieberatung

 

Hervorgehoben

Photovoltaik Info-Abend Freitag 17.3.2023, 19.00

Photovoltaik-Infoabend Fr 17.03. 19:00 – wir sind die Sonnenenergiewende

Ort: Gruppenraum; Helferstorferstraße 31

Information und Austausch für InteressentInnen und erfahrenen Photovoltaik AnlagenbesitzerInnen –

  • Photovoltaikanlagen planen und finanzieren
  • Energiegemeinschaften gründen
  • Wärmepumpenlösung (Bin seit 2020 von. Gas auf LUFT-Wärmepumoe umgestiegen)
  • E-Ladestellen (Seit 2014 Erfahrungen mit -Mobilität)
  • E-Mobilität (seit 2021 100% elektrisch mit Klimaticket und E-Auto unterwegs)
  • Förderungen, Finanzierung

 

 

Ort wird bei Anmeldung spätestens eine Woche davor auf diesem BLOG bekanntgegeben!

https://fb.watch/jdMHeiNt1B/

TÜV Prüfung der Module:

https://youtu.be/lJtpciCPfLw

Hervorgehoben

Photovoltaik Balkonkraftwerke plugin

Ein Balkonkraftwerk ist ein Solares Komplettkraftwerk. Es besteht aus einem Photovoltaikmodul mit integrierten Miniwechselrichter und ca. 300 – 400 Wp Leistung, dass ihr in eine Außensteckdose ansteckt und los geht es mit der eigenen Sonnenstromerzeugung. Ganz einfach Stecker in die Steckdose und den erzeugten Strom direkt in den Hausstromkreis einfliessen lassen. Ein Balkonkraftwerk kann am Balkon montiert werden oder im Garten aufgestellt und montiert wird, es ist der beste Einstieg in die Photovoltaik!

Dein Balkonkraftwerk ist praktisch, rentabel und ein Statement für den Klimaschutz!

KIoto Balkonkraftwerk 300Wp je Modul

Eine steckfertiges Plug & Play Lösung – für jede/n geeignet, die/der kostenlosen Strom von der Sonne nutzen will und nicht viel Platz zur Verfügung hat. Perfekt für Mini Gärten, Terrasse und Balkon!

https://www.kiotosolar.com/de/unsere-produkte/glas-folien-module/sonnenkraftwerk-modul

Balkonkraftwerke sind besonders Für Haushalte im Mehrfamilienwohnhaus eine einfache Variante sich mit Sonnenstrom zu versorgen!.

Die gemeinnützige Sonnenkraft BürgerInnenbeteiligungs gem. GmbH sammelt Darlehen und Spenden für die Finanzierung von Photovoltaikkraftwerke. Sonnenkraft BürgerInnen gem. GmbH ist eine gemeinnützige GmbH, die Sonnenenergieanlagen für Klein- und Mittelbetriebe (KMUs), Wohnbaugruppen und Private ermöglicht.

Jede/r kann ein Teil der Energiewende werden!

Hervorgehoben

Neue Photovoltaik-Förderung und aktuelle Information

Photovoltaik Informationsabend Freitag 22.1.2021, 19:00
Anmeldung unter dem Link voraussichtlich über ZOOM APP Link wird gemailt

Förderprogramm des Klima- und Energiefonds 2020-2022

Durch die aktuelle Förderung von Photovoltaikanlagen bis 50 kWp will der Klima- und Energiefonds attraktive Anreize für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung schaffen. Die Förderbudgets wurden seit 2019 vervielfacht und es kann jetzt ganzjährig eingereicht werden. Das Förderungsprozedere wird so vereinfacht und komfortabler gestaltet.

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen.

Pro Antrag werden maximal 50 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Antragstellung ab 22.12.2020 gelten folgende Förderpauschalen.

  • 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
  • 200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
  • 150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 2 x 200 Euro = 2.900 Euro an Förderung.

Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro/kWp. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden “Photovoltaik-Anlagen 2020-2022”.

Gemeinde Maria Enzersdorf
Investitionszuschuss von € 600 je PV-Anlage. Einzureichen bei der Gemeinde mit dem jeweils gültigen Formular.

Förderprogramm Thermische Solaranlagen

  • pauschal 700 € pro thermischer Solaranlagen
  • zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden erlaubt
  • lnvestitionsförderung für PV-Kleinanlagen (bis 5 KWp) und

Registrierung und Antragstellung

Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend solange Budetmittel zur Verfügung stehen bis 31.12.2022 möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.

Registrierung (Schritt 1)

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann ab 22.06.2020 bis spätestens 31.12.2022 durchgeführt werden.

Für die Registrierung wird eine gültige Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (beim Netzbetreiber zu beantragen) sowie die konkreten Daten zur Photovoltaik-Anlage benötigt.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung. Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Förderaktion ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die PV-Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertig gestellt und abgerechnet werden kann.

Antragstellung (Schritt 2)

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Auszahlung

Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

Quelle: https://www.klimafonds.gv.at/call/photovoltaik-anlagen-2022/

Weitere Übersicht über Sonnenenergie Förderungen wwwpvaustria.at/foerderungen

Förderungsmittel für die Photovoltaik wurden vom Klimaministerium 2020 verzehnfacht

Bisherige Förderung bis Ende 2020

Förderprogramm Photovoltaik

Investitionszuschuss für PV-Anlagen (bis 5 KWp) und Gemeinschaftsanlagen (bis 50 KWp)

  • max. € 250/KWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen
  • max. € 350/KWp für gebäudeintegrierte Anlagen

für die ersten 50 KWp einer Gemeinschaftsanlage (max. 5 KWp pro Betreiber):

  • max. € 200/KWp für freistehende Anlagen / Aufdachanlagen.
  • max. € 300/KWp für Gebäudeintegrierte Anlagen

Investitionszuschuss für PV-Anlagen (bis 500 kW) von OeMAG

  • max. € 250/KWp für Anlagen mit max. 100 KWp Nennleistung
  • max. € 200/KWp für bis zu 500 KWp von Anlagen über 100 KWp

Investitionszuschuss für Solar-Stromspeicher (bis 50 kWh)

  • von OeMAG max. 200 €/KWh
  • Speicherkapazitäten installierter PV-Nennleistung: min. 0,5 KWh/KWp

Niederösterreich
Förderung von Solaranlagen imZuge der Wohnbauförderung:
Darlehen mit 1% fixer Zinssatz für die gesamte Laufzeit, welche 27,S Jahre beträgt

Steuerlich absetzbar: Nachträglicher Einbau von Solaranlagen
Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist im Lohnsteuerausgleich als Sonderausgabe (Ausgaben zur Wohnraumsanierung) absetzbar. Werden Solaranlagen nachträglich installiert, so sind diese Kosten in der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzbar. Als „Instandsetzungsmaßnahmen“ deklariert, kann der Einbau von Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen geltend gemacht werden, ebenso wie die Umstellung auf Fernwärmeversorgung. Der absetzbare Maximalbetrag beläuft sich pro Jahr auf 2.920 Euro; für Alleinverdiener verdoppelt sich dieser Maximalbetrag auf 5.840 Euro pro Jahr. Leben im Haushalt mehr als zwei Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, dann kommt noch ein zusätzlicher Bonus von 1.460 Euro im Jahr dazu.
Laufende Wartungsausgaben und über die Miete weiterverrechnete Kosten sind allerdings nicht absetzbar.

Alle Angaben sind nach besten Wissen recherchiert. Sie können sich allerdings immer wieder ändern, sind daher immer auf eigene Verantwortung zu überprüfen. Die Informationen wurden mit 10.1.2021 recherchiert

Quellen: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-2020.html 2020.09.02

Hervorgehoben

Sonnenstrom ist die günstigste Energieform

Vortrag von Tony Seba, 8.6.2017, Boulder  Colorado, clean disruption of Energy + Transportation

 

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Solare Mobilität mit Sion!

Es ist soweit! Wir werden in den nächsten Jahren einer der größten Veränderungsprozessen erleben.

Die Mobilität wird elektrisch. Wir wollen uns nicht länger mit den Abgasen unserer Autos die Lebensqualität vermiesen. Viele sind auf der Suche nach einer sauberen und nachhaltigen Form die  Mobilität zu leben. Ein junges Team in München hat sich das Ziel gesetzt ein E-Auto zu bauen, das die Ansprüche an Reichweite, Funktionalität und Design erfüllt und auch mit Sonnenenergie geladen werden kann.

Der SION wird eine Reichweite von 250 km haben ca. 16.000,- Euro haben und Mitte Oktober in Wien zum testen sein.

Nachdem eine interessierte Gruppe der PV-Einkaufsgemeinschaft die Präsentation des ersten Modells besucht hat lässt sich die Erfahrung wie folgt beschreiben: Erwartungen übertroffen!

Die Zukunft ist wählbar! Eine nachhaltige besonders!

 

 

Hervorgehoben

Wertewandel – Energiewende Open Space

Die Veranstaltung und der Open Space am 15.6. hat mit ca. 40 TeilnehmerInnen stattgefunden. Die Anleitung zum nächsten Schriit am Weg zum nachhaltigen Lebensstil ist gut angekommen. Der Weg ist das Ziel und Veränderung braucht Reflexion, Mut und Gemeinschaften, die die Veränderung begleiten. Es geht darum die richtigen Dinge zu tun und es ist notwendig die Schritte nachhaltig  zu gehen. Was das bedeutet? Ganz einfach was wirkt sich positiv auf die Lebensqualität und auf die nächsten Generationen aus.

Im Open Space wurde folgenden Themen diskutiert –

  • Trost und Rat – bessere Tarifstruktur für Sonnenstrom, Solarenergie
  • E-Mobilität
  • Funktionierende Gesellschaften
  • Fotovoltaik
  • Bürgerbeteiligungen bei Fotovoltaik Anlagen

Nächste Veranstaltungen sind in Planung und werden hier im Blog bekannt gegeben.

Bilder von der Veranstaltung

©foto-kittel.at

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Photovoltaik Förderung OEMAG ab 23.3. Ticket

Ab 23.3.2023 beginnt die neue Förderung und auch bereits begonnene Projekte können eine Förderung abholen!

oem-ag.at Förderung für Photovoltaik/

Alle Details und das Ticket über den oben stehenden Link holen!

Um einen Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses gemäß § 56 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz einzureichen, gehen sie auf den obigen Link und wählen im Navigationsmenü des Ticketsystems unter 1 Ticketausgabe die Antragsart EAG Investitionszuschuss aus.

Weitere Förderungen

Der Weg zu den Förderungen “Raus aus dem Öl”

Die folgende Tabelle soll Ihnen einen vereinfachten Wegweiser zur Förderung für Ihre Energiespar-Investition bieten.

Keine Frage: wir hätten es gerne einfacher! Wenn Sie Unterstützung brauchen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und genießen Sie die Vorteile der PV-Einkaufsgemeinschaft.

Schritt für Schritt zur Förderung von Energiesparinvestitionen
Heizungstausch Photovoltaik Sanierungscheck / Wärmedämmung
35 – 50 % max. 9.500 Zuschuss (100% bei Niedrigst-Einkommensbezieher:innen) €285 – 200 je KWp Zuschuss Förderung

Oder Einspeisetarifförderung bei Volleinspeisung

€100 bis €175 (nachwachsende Rohstoffe) je m2 Wohnfläche umfassende Sanierung und max. €3.000 Zuschuss je Wohneinheit bei Teilsanierung (Fenstertausch) mind 3 Wohneinheiten
Kostenlose Energieberatung durch eine/n Energieberater: ENU Service-Telefon +43 2742 22 144, http://www.energie-noe.at und Informationsabende der https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com besuchen und Anfrage zur Energieberatung HWB Bedarfsberechnung wbernhuber@systemisch-entwickeln.at.
Anbot vom Installateur für die Wärmepumpenheizung (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser, mit  GWP unter 1500) oder Holz-, Pellets, Hackschnitzel-Heizung,Feernwärmeanschluss wenn mehr als 50 % aus erneuerbare Energien kommt.

Förderungsfähige Heizungen https://www.umweltfoerderung.at/12spn

Anbot vom Photovoltaik- Anbieter einholen,

Zählpunkt beim Netzbetreiber EVN, Wienstrom anmelden (PV-Planer, Elektriker)

thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen Anbot von der Fachfirma für die Wärmedämmung, Fenstertausch, …

Mind drei Wohneinheiten https://www.umweltfoerderung.at/rmm5g

Online Registrierung-Antragstellunghttps://www.meinefoerderung.at/webforms/efh_hzt23 Online Registrierung

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/

Online Registrierung https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel.html
https://www.umweltfoerderung.at/c8r6z

Innerhalb von 12 Monate nach Antragstellung Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Förderantrag einreichen.

Bauanzeige, diese ist bewilligungsfrei

NÖ Bauordnung 2014

Ausnahme Schutzzone und ab einer Leistung von 50 KWp!

Innerhalb von 26 Wochen nach Antragstellung Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Antrag stellen.
Förderantrag

●      ausgefülltes Formular inkl. Beratungsprotokoll der Energieberatung oder Energieausweis.

●      Rechnungen der förderfähigen Kosten hochladen/senden

●      Formular Anhang „Kostenaufstellung“

●      Wärmeliefervertrag bei Anschluss an Nah-/Fernwärme

●      im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung: entsprechender Vertrag und Nachweis über bereits bezahlte Raten

●      Bestätigung des Installateurs über den GWP- Faktor unter 1500 des Kältemittels.

Förderantrag

●      Nachweis der Einspeise-Zählpunktnummer

●      Ticketziehung bei geöffnetem Fördercall

●      Registrierung Ansprechpartner (Erfassung des Benutzers)

●      Vervollständigung Antrag (Projekterfassung)

●      Abschluss der Einreichung

●      Vertragserstellung und Download des Vertrags

●      Erfassung der Endabrechnung für Photovoltaikanlagen

●      Erfassung der Endabrechnung für Stromspeicher

●      Abschluss der Einreichung

●      dass 7 seitige Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001

●      alle Rechnungen für das Projekt

●      Meldezettel

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/

Förderantrag

●ausgefülltes Formular

●Beratungsprotokoll der Energieberatung, HWB-Berechnung, Energieausweis.

●Rechnungen der Förderfähigen Kosten hochladen/senden

 

Quelle: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/Infoblatt_Sanierungsscheck_2023_2024_EFH.pdf

www.sanierungsscheck23.at/mgw

●    Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter

www.sanierungsscheck23.at/efh

●    Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel vorhanden bis 31.12.2024.

●    Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden

Was wird gefördert?

●      Gefördert werden die Kosten für den Ersatz einer Öl/Gasheizung durch eine Wärmepumpe/ Holzheizung/ Zentralisierung der Heizung/Fernwärmeanschluss

 

●      Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel

 

●      Mehrgeschossiger Wohnbau: Förderung von max. 35 % der Kosten max. 5.000/8.000/10.000 abhängig von der Heizleistung bis 50 KW/50–100 KW/>100KW

●      Reihenhaus/EZF Haus
max. 50 % / € 7.500 plus € 2.000,

●      Kältemittel mit einem GWP2.000 ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert.

●      max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 40°C

●      Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen unter http://www.raus-aus-öl.at/efh

●      Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig.

●      keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung

●      Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2) € 1.500

Quellen:

https://infothek.bmk.gv.at/raus-aus-oel-und-gas-2021

Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH.pdf

Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_MGW.pdf

 

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel-mgw-f-private-20212022.html

Was wird gefördert?

Dachparallele PV

●      280 €/kWp für 0 bis 10 kWp
200 €/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp

●      150 €/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

●      Gebäudeintegrierte PV je KWp plus 100/KWp

 

Quelle:

https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com/2021/11/28/photovoltaik-forderung/

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/

 

Was wird gefördert?

●    Einzelbauteilsanierung EF/ZweiFH/RH

●    Investitionskostenzuschusses € 3.000 50 %vergeben.

●    Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

●      Dämmung der Außenwände

●      Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches

●      Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens

●      Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

●      Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren.

Außenwand

●      Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand

●      Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m2K

Oberste Geschoßdecke/ Dach

●      Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche

●      Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m2K

Unterste Geschoßdecke

●      Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke

●      Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m2K

Fenster

●      Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster

●      max. Uw-Wert: 1,1 W/m2K (U-Wert des Gesamtfensters)

Nach rechtzeitig eingebrachtem Förderantrag entscheidet die Förderstelle und zahlt die Förderung aus.

Alle Informationen sind nach besten Wissen recherchiert, da sich kurzfristig immer was ändern kann sind alle Angaben nochmals auf der offiziellen Homepage der Förderung zum nachlesen!

 

EU-Notfallverordnung zum Bürokratieabbau für Wind, Solar & Co ab 1.1.23

Ab 1.1.gilt die neue EU Notfall Verordnung am 18.12.2022 von den EU Energieminister:innen eine Notfallverordnung zum Bürokratieabbau für Wind, Solar & Co. beschlossen! Das wird den Ausbau der erneuerbaren Energien enorm beschleunigen!

Teilt diese gute Nachricht gerne!

Die VO enthält viele Maßnahmen, die die Genehmigung von Erneuerbaren in ganz Europa beschleunigen werden. Damit kommen wir schneller weg von den russischen Energieimporten und hin zur klimafreundlichen Energiesouveränität. Im Einzelnen:

  1. Erneuerbare Energien, Speicher und die damit verbundene Netzinfrastruktur sind ab sofort im herausragenden öffentlichen Interesse und bekommen damit Vorfahrt bei Genehmigung und Planung. Das wird den Ausbau überall in der EU beschleunigen!
  2. Deutsche Wind-Vorranggebiete werden nun auch europarechtlich als „Go-to-Areas“ anerkannt. Erneuerbare-Energie-Anlagen werden damit in diesen Gebieten schneller genehmigt. Das EU-Schutzgebiete-Netz Natura 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) ist davon natürlich ausgenommen.
  3. Wir setzen eine Frist von höchstens drei Monaten für Photovoltaik-Genehmigungsverfahren, die zugehörigen Speicher und Netzanschlüsse. Es gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinanlagen unter 50KW.
  4. Genehmigungen bei Repowering von Erneuerbaren-Anlagen und Netzen müssen binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Dabei wird lediglich die Mehrbelastung der Erweiterung des Projekts geprüft, nicht noch einmal das gesamte Projekt. Das erleichtert die Genehmigung erheblich.
  5. Wärmepumpen: Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist von höchstens einem Monat und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.
  6. Wind und andere Erneuerbaren-Anlagen: In Erneuerbaren-Vorranggebieten dürfen Mitgliedsstaaten auf eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten, wenn auf Planebene bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat.

Diese Sofortmaßnahmen geben uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise. Außerdem senden wir eine klare Botschaft an alle deutschen Genehmigungsbehörden: Die artenschutzrechtliche Prüfung kann vereinfacht werden, wenn die Population einer Art nicht gefährdet ist. Der Schutz gefährdeter Arten in Deutschland bleibt wichtig, doch kommt es dabei bei Genehmigung vor allem auf den Schutz der Population von Rotmilan & Co. an. Im Übrigen ist der Erfolg der Energiewende in Deutschland auch im Interesse des Naturschutzes. Denn der Klimawandel gefährdet die Artenvielfalt weltweit massiv.

Die Notfallverordnung tritt schon im Januar in Kraft. Sie gilt zunächst für 18 Monate mit Option auf Verlängerung. Zudem haben wir beschlossen, die Entbürokratisierungen auch in die Erneuerbaren-Richtlinie (RED) aufzunehmen und so auf Dauer zu sichern. Letzteres muss aber noch mit dem Europaparlament geeint werden.

Dieses Paket war eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Sven Giegold, Staatssekretär, deutsches Wirtschaftsministerium,  Robert Habek Wirtschaftsminister, Leonore Gewessler, Klimaministerin haben im Hintergrund mit Unterstützung von vielen anderen Kolleg:innen, Beamte:innen diese VO auf den Weg gebracht

Quellen:

1. BLOG von Sven Giegold,  https://sven-giegold.de/booster-fuer-die-erneuerbaren-in-europa/

2. https://www.derstandard.at/story/2000142384973/solarstrom-in-einem-monat-eu-notverordnung-bringt-beschleunigte-genehmigungen?ref=nl

DIY Photovoltaik – Heizung möglich! 0-Emission

Nicht jeder ist Solartechniker aber es gibt immer wieder mutige Menschen, die die Sache Photovoltaikprojekt selbst in die Hand nehmen! Wir empfehlen immer die Örtlichen Photovoltaik Spezialisten!

Photovoltaik Projekte selbst angehen

In Österreich braucht es jedenfalls zum Anmelde beim EVU einen Elektriker und bei der offiziellen Abnahme und Bestätigung, dass die Anlage angeschlossen ist braucht es auch eine Bestätigung des Elektrikers. Erst dann kann die Anlage in Österreich in Betrieb ,genommen werden. Jede/r hat natürlich selbst die Verantwortung alle Gesetze und Verordnungen einzuhalten.

Tipps für Photovoltaik

Zukunftskonferenz 0-Emission Südstadt 

Arch. Mag. Georg Reinberg, Mag. Wolfgang Bernhuber, Gemeindevorstand Nachhaltigkeitsberatung, Prof. Dr. Karl Steininger, Vorstand Wegener Institut  Graz, CCCA

Photovoltaik und Wärmepumpe ist eine geniale Option. Die Wärmepumpe spart meist mehr als 60 – 70 % der Heizenergie. Der Strom für die Heizung kann je nach Größe der Wärmepumpe und der Größe der Photovoltaikanlage tw. zur Gänze an sonnigen Tagen von der Photovoltaik kommen!

Aussteigen aus Gas und Öl ist zentral für das Einsparen der überhöhten Heizungskosten!

Clean disruption – die Solare Transformation hat schon begonnen …

Die Frage ist geht die solare Revolution schnell genug? Was benötigen wir um die Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft rechtzeitig zu schaffen!

Es scheint das jetzt auch die Dynamik und die Geschwindigkeit stimmt meint die Sprecherin von PV-Austria!

Sonnenstrom-Boom setzt Kurs für 2023

Voraussichtlich 1,2 GW Zubau 2022 lt PV-austria

Wir benötigen verbindliche Ziele die innerhalb der 1,5 grad Ziel s liegen.

Tony Seba, Stanford, clean Transformation 2022
Das Protokoll zum Letzten PV-Infoabend 2022.12.09
 
 
 

Wärmepumpe in der Sanierung-viele Altbauwohnungen sind sanierbar!

Neue Wärmepumpenförderung beim Austausch einer Gasheizung gibt es einen Zuschuss von € 9.500 Zuschuss.

Manche Altbauten brauchen eine Sanierung! Viele Altbauwohnungen sind saniert und kommen schon jetzt mit einer Vorlauftemperatur von Max 45 grad im Heizkreis aus. Damit arbeitet die Wärmepumpe im optimalen Bereich!

Wärmepumpen Vortrag

Die Heizung muss entsprechend große Heizflächen haben damit die optimalen Vorlauftemperaturen erreicht werden!

Photovoltaik mit Wärmepumpe ist die optimale Kombination um Energie und Kosten zu sparen!

Bessere Förderungen für “Raus aus dem Gas”

Förderprogramm “Raus aus dem Gas/Öl” 

Förderungen für Klimainvestitionen werden erhöht!

Raus aus der Abhängigkeit von Gas und Öl ist das Gebot der Stunde. Die Energiewende bekommt noch bessere Unterstützung für die Investition in klimaneutrale Lösungen.

Wir müssen mit aller Kraft raus den Fossilen & rein in die erneuerbaren Energien aus Wind, Erdwärme, Sonne, Wasser und Biomasse. Der Förderzuschlag wird um >2.000 €, je nach Größe der Anlage erhöht:

  • Anlagen < 50 kW erhalten 2.000 € Zuschlag, max. Förderhöhe: 11.000 €
  • Anlagen 50 kW – 100 kW 3.200€, max. 17.700€
  • Anlagen > 100 kW 4.000€, max. 23.300€

    Um zentrale #Heizungsanlagen im mehrgeschossigen Wohnbau noch attraktiver zu machen, wird die Förderpauschale von 2.300€ auf 3.000€ pro angeschlossener Wohnung angehoben. Als #RausausGas Zuschlag können hier nochmals zusätzlich 600 Euro je Wohneinheit vergeben werden.

    Mit unserer verbesserten Raus aus Gas-Förderung ist der Umstieg auf eine saubere Heizung so einfach und attraktiv wie nie zuvor. Nähere Informationen und Einreichmöglichkeiten zur Förderung finden sich unter kesseltausch.at und www.sauber-heizen.at.
    Quelle: @gewessler

Windkraft – CO2 Bilanz?

Windkraft und seine CO2 Bilanz

Auch die Herstellung, Errichtung und Rückbau der Windkraftanlagen erzeugt CO2. Außerdem müssen Kohle- und Gaskraftwerke die Flauten überbrücken und daher weiterlaufen. Windräder bringen daher gar keine nennenswerte CO2-Reduktion.

Diskussion

CO2-Amortisation

Für Herstellung und Aufbau einer Windenergieanlage wird CO2 ausgestoßen. Umgerechnet auf Betriebsdauer und Ertrag sind dies ca. 11g/kWh. (1) Im Jahr 2019 haben die 29.456 deutschen On-shore Windenergieanlagen zusammen 132 Terawattstunden Strom produziert, d.h. 3.598.587 kWh pro Anlage. (2) Über die Lebenszeit von 20 Jahren hat eine WEA also 791 Tonnen CO2 erzeugt.

Braunkohle emittiert 1153 Gramm CO2 pro kWh, Steinkohle 949 Gramm CO2 pro kWh. (3) Hochgerechnet auf die genannte durchschnittliche Jahresproduktion einer Windkraftanlage sind dies 4149 Tonnen CO2 pro Jahr für Braunkohle, bzw. 3415 Tonnen CO2 pro Jahr für Steinkohle, welche eingespart werden, wenn der Strom stattdessen durch eine Windkraftanlage erzeugt wird.

Eine Windenergieanlage hat also bereits nach einer Laufzeit von ca. 3 Monaten ihren CO2-Ausstoß amortisiert (791 tProduktion / 3415 t/a Einsparung = 0,234 Jahre).

Energetische Amortisation / Erntefaktor

Statt der CO2-Amortisation wird meist die energetische Amortisation bzw. der sogenannte Erntefaktor einer Windkraftanlage berechnet. Der Erntefaktor (oder EROEI – Energy Returned on Energy Invested) beschreibt, wie oft man über die Lebensdauer einer Anlage die investierte Energie wieder zurück erhält. Daraus kann man leicht die energetische Amortisation berechnen (nämlich wie lange es dauert, bis man die investierte Energie wieder zurückerhalten hat), indem man die Lebenszeit der Anlage durch den Erntefaktor teilt. (4)

Für Windkraftanlagen an Land werden Erntefaktoren zwischen 16 und 51 (4), typischerweise zwischen 30 (5) und 40 (6) angegeben.

Wenn eine Anlage 20 Jahre lang läuft und einen Erntefaktor von 30 hat, so dauert es 8 Monate, bis sich die Windkraftanlage energetisch amortisiert hat.

CO2-Zertifikatehandel

Ein weiterer Grund dafür, dass Windenergieanlagen angeblich keinen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten, ist im CO2-Zertifikate-Handel zu suchen. Windenergieanlagen verbessern die CO2-Bilanz eines Landes derart, dass der Preis für die Zertifikate derart fällt, dass es sich für die Betreiber fossiler Kraftwerke lohnt, diese in großen Mengen zu erwerben. (7)

Dies ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Daher wurde 2018 der EU-Emissionshandel reformiert, und die Anzahl der Verschmutzungsrechte reduziert, so dass jede Tonne CO2 etwa 25 Euro kostete. (8) (9)

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