Hervorgehoben

Photovoltaik-Infoabend – 5.5.2023, 19.00, Maria Enzersdorf

Photovoltaik-Infoabend Fr 05.05. 19:00 – wir sind die Sonnenenergiewende! Ort: Gruppenraum; Helferstorferstraße 31 Information und Austausch für InteressentInnen und erfahrenen Photovoltaik AnlagenbesitzerInnen –

PV Austria_PVanlagen Genehmigung in den Bundesländern

Hervorgehoben

Wärmepumpen Förderung erhöht!

Energiewende wird schnell und effektiv sein!

Prog Quaschning zu Photovoltaik und Wärmepumpe 

 

Anbei der Link zum Informationsblatt
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Dokumente_Private/TGS_Priv_2021/Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH.pdf
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungs- kosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.
Förderungsfähige Maßnahme
max. Förderung
Ersatz des fossilen Heizungssystems
durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme oder Holzzentralheizung
7.500 Euro
Ersatz des fossilen Heizungssystems
durch Wärmepumpe
(Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.)
7.500 Euro
Zuschlag „Raus aus Gas“* bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas)

  • 2.000 Euro
    Zuschlag „Ortskern“ bei Ersatz des fossilen Heizungssystems
    durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern** in Erdgas-versorgten Gebieten
  • 2.000 Euro
    Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2 Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems
  • 1.500 Euro
    Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

systemisch-entwickeln Energieberatung

Anbei der Link zum Informationsblatt Raus aus dem Öl Förderungen und Photovoltaik Förderungen 

Förderungen Raus aus demÖl_PV_San_2023

Bei Fragen an die Energieberatung wbernhuber@systemisch-entwickeln.at

Wärmepumpe im Altbau ist auch ohne Fußbodenheizung möglich!

Beratung ist auch kurzfristig möglich.

Kontaktaufnahme über das Kontaktformular:

systemisch-entwickeln Energieberatung

 

Hervorgehoben

Sonnenstrom ist die günstigste Energieform

Vortrag von Tony Seba, 8.6.2017, Boulder  Colorado, clean disruption of Energy + Transportation

 

Hervorgehoben

Solare Mobilität mit Sion!

Es ist soweit! Wir werden in den nächsten Jahren einer der größten Veränderungsprozessen erleben.

Die Mobilität wird elektrisch. Wir wollen uns nicht länger mit den Abgasen unserer Autos die Lebensqualität vermiesen. Viele sind auf der Suche nach einer sauberen und nachhaltigen Form die  Mobilität zu leben. Ein junges Team in München hat sich das Ziel gesetzt ein E-Auto zu bauen, das die Ansprüche an Reichweite, Funktionalität und Design erfüllt und auch mit Sonnenenergie geladen werden kann.

Der SION wird eine Reichweite von 250 km haben ca. 16.000,- Euro haben und Mitte Oktober in Wien zum testen sein.

Nachdem eine interessierte Gruppe der PV-Einkaufsgemeinschaft die Präsentation des ersten Modells besucht hat lässt sich die Erfahrung wie folgt beschreiben: Erwartungen übertroffen!

Die Zukunft ist wählbar! Eine nachhaltige besonders!

 

 

Hervorgehoben

Wertewandel – Energiewende Open Space

Die Veranstaltung und der Open Space am 15.6. hat mit ca. 40 TeilnehmerInnen stattgefunden. Die Anleitung zum nächsten Schriit am Weg zum nachhaltigen Lebensstil ist gut angekommen. Der Weg ist das Ziel und Veränderung braucht Reflexion, Mut und Gemeinschaften, die die Veränderung begleiten. Es geht darum die richtigen Dinge zu tun und es ist notwendig die Schritte nachhaltig  zu gehen. Was das bedeutet? Ganz einfach was wirkt sich positiv auf die Lebensqualität und auf die nächsten Generationen aus.

Im Open Space wurde folgenden Themen diskutiert –

  • Trost und Rat – bessere Tarifstruktur für Sonnenstrom, Solarenergie
  • E-Mobilität
  • Funktionierende Gesellschaften
  • Fotovoltaik
  • Bürgerbeteiligungen bei Fotovoltaik Anlagen

Nächste Veranstaltungen sind in Planung und werden hier im Blog bekannt gegeben.

Bilder von der Veranstaltung

©foto-kittel.at

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Der Weg zu den Förderungen “Raus aus dem Öl” , “Sanierungsscheck”, “Photovoltaik”

Die folgende Tabelle soll Ihnen einen Wegweiser zur Förderung für Ihre Energiespar-Investition bieten. Wenn Sie Unterstützung brauchen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und genießen Sie die Vorteile der PV-Einkaufsgemeinschaft. wbernhuber@me.com

Schritt für Schritt zur Förderung von Energiesparinvestitionen
Heizungstausch Photovoltaik Sanierungsscheck / Wärmedämmung
35 – 50 % max. 9.500 Zuschuss (100% bei Niedrigst-Einkommensbezieher*innen) €200 – 285 je KWp Zuschuss Förderung

Oder Einspeisetarif Förderung bei Volleinspeisung

€100 – €175 (nachwachsende Rohstoffe) je m2 Wohnfläche umfassende Sanierung

und max. €3.000 Zuschuss je Wohneinheit bei Teilsanierung (Fenstertausch) mind. 3 Wohneinheiten

Kostenlose Energieberatung: ENU Service-Telefon +43 2742 22 144, http://www.energie-noe.at und/oder  Informationsabende der https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com besuchen
Anbot vom Installateur für die Wärmepumpenheizung (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser, mit GWP unter 1500) oder Holz-, Pellets, Hackschnitzel-Heizung, Fernwärmeanschluss wenn mehr als 50 % aus erneuerbaren Energien kommt.

Förderungsfähige Heizungen https://www.umweltfoerderung.at

Anbot vom Photovoltaik-Anbieter einholen,

Zählpunkt beim Netzbetreiber EVN, Wienstrom anmelden (PV-Planer, Elektriker)

Thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard

sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs

um mind. 40 % führen. Anbot der Fachfirma für die Wärmedämmung, Fenstertausch, …

Bei Mehrfamilienhäusern mind. drei Wohneinheiten https://www.umweltfoerderung.at

Online Registrierung-Antragstellung https://www.meinefoerderung.at/ Online Registrierung

https://www.oem-ag.at/de/foerderung

Online Registrierung https://www.umweltfoerderung.at
https://www.umweltfoerderung.at/c8r6z

Innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Förderantrag einreichen.

Bauanzeige, diese ist bewilligungsfrei

NÖ Bauordnung 2014

Ausnahme: Schutzzone und ab einer Leistung von 50 KWp!

Innerhalb von 26 Wochen nach Antragstellung

Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Antrag stellen.

Förderantrag

➢    Ausgefülltes Formular inkl. Beratungsprotokoll der Energieberatung oder Energieausweis

➢    Rechnungen der förderfähigen Kosten hochladen/senden

➢    Formular Anhang „Kostenaufstellung“

➢    Wärmeliefervertrag bei Anschluss an Nah-/Fernwärme

➢    Im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung: entsprechender Vertrag und Nachweis über bereits bezahlte Raten

➢    Bestätigung des Installateurs über den GWP- Faktor unter 1500 des Kältemittels.

Förderantrag

➢    Nachweis der Einspeise-Zählpunktnummer

➢    Ticketziehung bei geöffnetem Fördercall

➢    Registrierung Ansprechpartner (Erfassung des Benutzers)

➢    Vervollständigung Antrag (Projekterfassung)

➢    Abschluss der Einreichung

➢    Vertragserstellung und Download des Vertrags

➢    Erfassung der Endabrechnung für Photovoltaikanlagen

➢    Erfassung der Endabrechnung für Stromspeicher

➢    Abschluss der Einreichung

➢    Das 7- seitige Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001

➢    Alle Rechnungen für das Projekt

➢    Meldezettel

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/

Förderantrag

➢            Ausgefülltes Formular

➢            Beratungsprotokoll der Energieberatung, HWB-Berechnung, Energieausweis.

➢            Rechnungen der Förderfähigen Kosten hochladen/senden

 

Quelle: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/Infoblatt_Sanierungsscheck_2023_2024_EFH.pdf

www.sanierungsscheck23.at/mgw

➢  Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter

www.sanierungsscheck23.at/efh

➢  Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden

wie Budgetmittel vorhanden bis 31.12.2024.

➢  Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden

Was wird gefördert?

➢    Gefördert werden die Kosten für den Ersatz einer Öl-/Gasheizung durch eine Wärmepumpe/ Holzheizung/ Zentralisierung der Heizung/Fernwärmeanschluss

 

➢    Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel

 

➢    Mehrgeschossiger Wohnbau: Förderung von max. 35 % der Kosten max. 5.000/8.000/10.000 abhängig von der Heizleistung bis 50 KW/50–100 KW/>100KW

➢    Reihenhaus/EZF Haus
max. 50 % / € 7.500 plus € 2.000,

➢    Kältemitteln mit einem GWP2.000 ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert.

➢    Max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 40°C

➢    Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen unter http://www.raus-aus-öl.at/efh

➢    Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig.

➢    keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung

➢    Solarbonus plus thermische Solaranlage (mind. 6 m2) € 1.500

 

Quellen:

https://infothek.bmk.gv.at

https://www.umweltfoerderung.at

Was wird gefördert?

 

Dachparallele Photovoltaik

➢    280 €/kWp für 0 bis 10 kWp
200 €/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp

➢    150 €/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

➢    Gebäudeintegrierte PV je KWp plus 100/KWp

 

Quellen:

https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com

 

https://www.oem-ag.at

 

 

Was wird gefördert?

Einzelbauteil Sanierung EF/ZweiFH/RH

➢  Investitionskostenzuschuss max. € 3.000, max. 50% der Investition

➢  Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten

bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

➢    Dämmung der Außenwände

➢    Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches

➢    Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens

➢    Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

➢    Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren.

Fenster

➢    Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster

➢    max. Uw-Wert: 1,1 W/m2K (U-Wert des Gesamten Fensters)

Außenwand

➢    Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand

➢    Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m2K

Oberste Geschoßdecke/ Dach

➢    Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche

➢    Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m2K

Unterste Geschoßdecke

➢    Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke

➢    Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m2K

Gemeindeförderung für energiesparendes und

umweltschonendes Wohnen

€ 600 Zuschuss für die Investition in eine Wärmepumpe; Pelletheizung

bauamt@mariaenzersdorf.gv.at

Gemeindeförderung für energiesparendes und

umweltschonendes Wohnen

Investition in

Photovoltaik-, Solaranlage

€ 600 Zuschuss max. 10 % und für Gemeinschaftsanlagen € 1.200 bauamt@mariaenzersdorf.gv.at

Nach rechtzeitig eingebrachten Förderantrag entscheidet die Förderstelle und zahlt die Förderung aus.

Weitere aktuelle Details sind in den angegebenen Quellen zu finden:https://www.umweltfoerderung.at

Alle Angaben ohne Gewähr, da sich immer wieder Details ändern können!

Neuer Photovoltaikrekord bei der Förderung 2023

In der heutigen Pressekonferenz wurde von Frau BMin Leonore Gewessler die Ergebnisse des ersten Einreichungstermins mit gesamt 100.000 Einreichungen. Das ist schon soviel wie im letzten Jahr!  Rd. 90.000 PV-Anträge wurden von privaten Antragsteller:innen  eingebracht! Das BMK Frau BMin Leonore Gewessler garantiert, dass jeder einzelne Antrag Fördergeld bekommt.

https://twitter.com/lgewessler/status/1649129220587548681?s=21&t=K0_6X_ud-cMzM30QHBuGYw

Immer mehr Menschen wollen sauberen Sonnenstrom bei sich zu Hause produzieren! Mit einem zusätzlichen Budget hat das BMK  zusätzliche Mittel für die Förderanträge aufgemacht und die Warteschlange aufgelöst: Auch alle offenen Anträge, die diesmal wieder eingereicht wurden, bekommen jetzt ihre Förderung!

Um das Fördersystem weiter zu verbessern, will die BMin Gewessler die  Mehrwertsteuer auf private Sonnenstrom-Anlagen auf 0 % setzen, wie in der EU-Richtlinie empfohlen. Das funktioniert in anderen Ländern wie Deutschland sehr gut. Der Finanzminister ist am Zug diese USt Befreiung umzusetzen! Schreiben sie ans Finanzministerium für eine 0% USt Regelung auf Investitionen für Photovoltaik!

Die Photovoltaik-Pläne für  100 % erneuerbare Energien 2030 werden von dem PV-Boom übertroffen und sorgen für geringere Energiekosten. Energiewende ist voll auf Kurs und wird den Rekord des vergangenen Jahres von 1,4 GWnochmals zu übertreffen.

 

Photovoltaik Förderung OEMAG ab 23.3. Ticket

Ab 23.3.2023 beginnt die neue Förderung und auch bereits begonnene Projekte können eine Förderung abholen!

oem-ag.at Förderung für Photovoltaik/

Alle Details und das Ticket über den oben stehenden Link holen!

Um einen Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses gemäß § 56 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz einzureichen, gehen sie auf den obigen Link und wählen im Navigationsmenü des Ticketsystems unter 1 Ticketausgabe die Antragsart EAG Investitionszuschuss aus.

Weitere Förderungen

Der Weg zu den Förderungen “Raus aus dem Öl”

Die folgende Tabelle soll Ihnen einen vereinfachten Wegweiser zur Förderung für Ihre Energiespar-Investition bieten.

Keine Frage: wir hätten es gerne einfacher! Wenn Sie Unterstützung brauchen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und genießen Sie die Vorteile der PV-Einkaufsgemeinschaft.

Schritt für Schritt zur Förderung von Energiesparinvestitionen
Heizungstausch Photovoltaik Sanierungscheck / Wärmedämmung
35 – 50 % max. 9.500 Zuschuss (100% bei Niedrigst-Einkommensbezieher:innen) €285 – 200 je KWp Zuschuss Förderung

Oder Einspeisetarifförderung bei Volleinspeisung

€100 bis €175 (nachwachsende Rohstoffe) je m2 Wohnfläche umfassende Sanierung und max. €3.000 Zuschuss je Wohneinheit bei Teilsanierung (Fenstertausch) mind 3 Wohneinheiten
Kostenlose Energieberatung durch eine/n Energieberater: ENU Service-Telefon +43 2742 22 144, http://www.energie-noe.at und Informationsabende der https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com besuchen und Anfrage zur Energieberatung HWB Bedarfsberechnung wbernhuber@systemisch-entwickeln.at.
Anbot vom Installateur für die Wärmepumpenheizung (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser, mit  GWP unter 1500) oder Holz-, Pellets, Hackschnitzel-Heizung,Feernwärmeanschluss wenn mehr als 50 % aus erneuerbare Energien kommt.

Förderungsfähige Heizungen https://www.umweltfoerderung.at/12spn

Anbot vom Photovoltaik- Anbieter einholen,

Zählpunkt beim Netzbetreiber EVN, Wienstrom anmelden (PV-Planer, Elektriker)

thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen Anbot von der Fachfirma für die Wärmedämmung, Fenstertausch, …

Mind drei Wohneinheiten https://www.umweltfoerderung.at/rmm5g

Online Registrierung-Antragstellunghttps://www.meinefoerderung.at/webforms/efh_hzt23 Online Registrierung

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/

Online Registrierung https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel.html
https://www.umweltfoerderung.at/c8r6z

Innerhalb von 12 Monate nach Antragstellung Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Förderantrag einreichen.

Bauanzeige, diese ist bewilligungsfrei

NÖ Bauordnung 2014

Ausnahme Schutzzone und ab einer Leistung von 50 KWp!

Innerhalb von 26 Wochen nach Antragstellung Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Antrag stellen.
Förderantrag

●      ausgefülltes Formular inkl. Beratungsprotokoll der Energieberatung oder Energieausweis.

●      Rechnungen der förderfähigen Kosten hochladen/senden

●      Formular Anhang „Kostenaufstellung“

●      Wärmeliefervertrag bei Anschluss an Nah-/Fernwärme

●      im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung: entsprechender Vertrag und Nachweis über bereits bezahlte Raten

●      Bestätigung des Installateurs über den GWP- Faktor unter 1500 des Kältemittels.

Förderantrag

●      Nachweis der Einspeise-Zählpunktnummer

●      Ticketziehung bei geöffnetem Fördercall

●      Registrierung Ansprechpartner (Erfassung des Benutzers)

●      Vervollständigung Antrag (Projekterfassung)

●      Abschluss der Einreichung

●      Vertragserstellung und Download des Vertrags

●      Erfassung der Endabrechnung für Photovoltaikanlagen

●      Erfassung der Endabrechnung für Stromspeicher

●      Abschluss der Einreichung

●      dass 7 seitige Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001

●      alle Rechnungen für das Projekt

●      Meldezettel

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/

Förderantrag

●ausgefülltes Formular

●Beratungsprotokoll der Energieberatung, HWB-Berechnung, Energieausweis.

●Rechnungen der Förderfähigen Kosten hochladen/senden

 

Quelle: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/Infoblatt_Sanierungsscheck_2023_2024_EFH.pdf

www.sanierungsscheck23.at/mgw

●    Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter

www.sanierungsscheck23.at/efh

●    Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel vorhanden bis 31.12.2024.

●    Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden

Was wird gefördert?

●      Gefördert werden die Kosten für den Ersatz einer Öl/Gasheizung durch eine Wärmepumpe/ Holzheizung/ Zentralisierung der Heizung/Fernwärmeanschluss

 

●      Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel

 

●      Mehrgeschossiger Wohnbau: Förderung von max. 35 % der Kosten max. 5.000/8.000/10.000 abhängig von der Heizleistung bis 50 KW/50–100 KW/>100KW

●      Reihenhaus/EZF Haus
max. 50 % / € 7.500 plus € 2.000,

●      Kältemittel mit einem GWP2.000 ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert.

●      max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 40°C

●      Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen unter http://www.raus-aus-öl.at/efh

●      Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig.

●      keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung

●      Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2) € 1.500

Quellen:

https://infothek.bmk.gv.at/raus-aus-oel-und-gas-2021

Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH.pdf

Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_MGW.pdf

 

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel-mgw-f-private-20212022.html

Was wird gefördert?

Dachparallele PV

●      280 €/kWp für 0 bis 10 kWp
200 €/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp

●      150 €/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

●      Gebäudeintegrierte PV je KWp plus 100/KWp

 

Quelle:

https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com/2021/11/28/photovoltaik-forderung/

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/

 

Was wird gefördert?

●    Einzelbauteilsanierung EF/ZweiFH/RH

●    Investitionskostenzuschusses € 3.000 50 %vergeben.

●    Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

●      Dämmung der Außenwände

●      Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches

●      Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens

●      Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

●      Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren.

Außenwand

●      Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand

●      Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m2K

Oberste Geschoßdecke/ Dach

●      Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche

●      Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m2K

Unterste Geschoßdecke

●      Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke

●      Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m2K

Fenster

●      Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster

●      max. Uw-Wert: 1,1 W/m2K (U-Wert des Gesamtfensters)

Nach rechtzeitig eingebrachtem Förderantrag entscheidet die Förderstelle und zahlt die Förderung aus.

Alle Informationen sind nach besten Wissen recherchiert, da sich kurzfristig immer was ändern kann sind alle Angaben nochmals auf der offiziellen Homepage der Förderung zum nachlesen!

 

EU-Notfallverordnung zum Bürokratieabbau für Wind, Solar & Co ab 1.1.23

Ab 1.1.gilt die neue EU Notfall Verordnung am 18.12.2022 von den EU Energieminister:innen eine Notfallverordnung zum Bürokratieabbau für Wind, Solar & Co. beschlossen! Das wird den Ausbau der erneuerbaren Energien enorm beschleunigen!

Teilt diese gute Nachricht gerne!

Die VO enthält viele Maßnahmen, die die Genehmigung von Erneuerbaren in ganz Europa beschleunigen werden. Damit kommen wir schneller weg von den russischen Energieimporten und hin zur klimafreundlichen Energiesouveränität. Im Einzelnen:

  1. Erneuerbare Energien, Speicher und die damit verbundene Netzinfrastruktur sind ab sofort im herausragenden öffentlichen Interesse und bekommen damit Vorfahrt bei Genehmigung und Planung. Das wird den Ausbau überall in der EU beschleunigen!
  2. Deutsche Wind-Vorranggebiete werden nun auch europarechtlich als „Go-to-Areas“ anerkannt. Erneuerbare-Energie-Anlagen werden damit in diesen Gebieten schneller genehmigt. Das EU-Schutzgebiete-Netz Natura 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) ist davon natürlich ausgenommen.
  3. Wir setzen eine Frist von höchstens drei Monaten für Photovoltaik-Genehmigungsverfahren, die zugehörigen Speicher und Netzanschlüsse. Es gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinanlagen unter 50KW.
  4. Genehmigungen bei Repowering von Erneuerbaren-Anlagen und Netzen müssen binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Dabei wird lediglich die Mehrbelastung der Erweiterung des Projekts geprüft, nicht noch einmal das gesamte Projekt. Das erleichtert die Genehmigung erheblich.
  5. Wärmepumpen: Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist von höchstens einem Monat und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.
  6. Wind und andere Erneuerbaren-Anlagen: In Erneuerbaren-Vorranggebieten dürfen Mitgliedsstaaten auf eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten, wenn auf Planebene bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat.

Diese Sofortmaßnahmen geben uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise. Außerdem senden wir eine klare Botschaft an alle deutschen Genehmigungsbehörden: Die artenschutzrechtliche Prüfung kann vereinfacht werden, wenn die Population einer Art nicht gefährdet ist. Der Schutz gefährdeter Arten in Deutschland bleibt wichtig, doch kommt es dabei bei Genehmigung vor allem auf den Schutz der Population von Rotmilan & Co. an. Im Übrigen ist der Erfolg der Energiewende in Deutschland auch im Interesse des Naturschutzes. Denn der Klimawandel gefährdet die Artenvielfalt weltweit massiv.

Die Notfallverordnung tritt schon im Januar in Kraft. Sie gilt zunächst für 18 Monate mit Option auf Verlängerung. Zudem haben wir beschlossen, die Entbürokratisierungen auch in die Erneuerbaren-Richtlinie (RED) aufzunehmen und so auf Dauer zu sichern. Letzteres muss aber noch mit dem Europaparlament geeint werden.

Dieses Paket war eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Sven Giegold, Staatssekretär, deutsches Wirtschaftsministerium,  Robert Habek Wirtschaftsminister, Leonore Gewessler, Klimaministerin haben im Hintergrund mit Unterstützung von vielen anderen Kolleg:innen, Beamte:innen diese VO auf den Weg gebracht

Quellen:

1. BLOG von Sven Giegold,  https://sven-giegold.de/booster-fuer-die-erneuerbaren-in-europa/

2. https://www.derstandard.at/story/2000142384973/solarstrom-in-einem-monat-eu-notverordnung-bringt-beschleunigte-genehmigungen?ref=nl

DIY Photovoltaik – Heizung möglich! 0-Emission

Nicht jeder ist Solartechniker aber es gibt immer wieder mutige Menschen, die die Sache Photovoltaikprojekt selbst in die Hand nehmen! Wir empfehlen immer die Örtlichen Photovoltaik Spezialisten!

Photovoltaik Projekte selbst angehen

In Österreich braucht es jedenfalls zum Anmelde beim EVU einen Elektriker und bei der offiziellen Abnahme und Bestätigung, dass die Anlage angeschlossen ist braucht es auch eine Bestätigung des Elektrikers. Erst dann kann die Anlage in Österreich in Betrieb ,genommen werden. Jede/r hat natürlich selbst die Verantwortung alle Gesetze und Verordnungen einzuhalten.

Tipps für Photovoltaik

Zukunftskonferenz 0-Emission Südstadt 

Arch. Mag. Georg Reinberg, Mag. Wolfgang Bernhuber, Gemeindevorstand Nachhaltigkeitsberatung, Prof. Dr. Karl Steininger, Vorstand Wegener Institut  Graz, CCCA

Photovoltaik und Wärmepumpe ist eine geniale Option. Die Wärmepumpe spart meist mehr als 60 – 70 % der Heizenergie. Der Strom für die Heizung kann je nach Größe der Wärmepumpe und der Größe der Photovoltaikanlage tw. zur Gänze an sonnigen Tagen von der Photovoltaik kommen!

Aussteigen aus Gas und Öl ist zentral für das Einsparen der überhöhten Heizungskosten!

Clean disruption – die Solare Transformation hat schon begonnen …

Die Frage ist geht die solare Revolution schnell genug? Was benötigen wir um die Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft rechtzeitig zu schaffen!

Es scheint das jetzt auch die Dynamik und die Geschwindigkeit stimmt meint die Sprecherin von PV-Austria!

Sonnenstrom-Boom setzt Kurs für 2023

Voraussichtlich 1,2 GW Zubau 2022 lt PV-austria

Wir benötigen verbindliche Ziele die innerhalb der 1,5 grad Ziel s liegen.

Tony Seba, Stanford, clean Transformation 2022
Das Protokoll zum Letzten PV-Infoabend 2022.12.09
 
 
 

Wärmepumpe in der Sanierung-viele Altbauwohnungen sind sanierbar!

Neue Wärmepumpenförderung beim Austausch einer Gasheizung gibt es einen Zuschuss von € 9.500 Zuschuss.

Manche Altbauten brauchen eine Sanierung! Viele Altbauwohnungen sind saniert und kommen schon jetzt mit einer Vorlauftemperatur von Max 45 grad im Heizkreis aus. Damit arbeitet die Wärmepumpe im optimalen Bereich!

Wärmepumpen Vortrag

Die Heizung muss entsprechend große Heizflächen haben damit die optimalen Vorlauftemperaturen erreicht werden!

Photovoltaik mit Wärmepumpe ist die optimale Kombination um Energie und Kosten zu sparen!

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  LIebe Interessentinnen, wir haben auch heuer wieder günstige Anbote in Höhe von 10.853,00 Euro 4 KWP und 12.407,00 Euro . 5KWp incl. Installation, ( Vorbehaltlich Sonderkonstrunktionen und einer Besichtigung, gültig solange unsere Lieferfirma den Preis halten kann.) Im Normalfall sinken die Preise immer wieder doch durch die Schutzzolldiskussion in Europa lässt sich  auch die Preisentwicklung nur schwer abschätzen. Wenn Interesse besteht: bitte an PV-Einkaufsgemeinschaft ein Mail schicken und wir veranlassen einen Besichtigungstermin mit einem passenden Anbieter
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