Photovoltaik in Schutzzonen?

die wichtigste aktuelle Entscheidung ist VfGH 03.03.2026, V 59/2025 zu St. Pölten:

Der VfGH hat die Wortfolge „und Photovoltaikanlagen“ in einer St. Pöltner Schutzzonen-Bestimmung als gesetzwidrig aufgehoben. Die Regel lautete sinngemäß: PV-Anlagen dürfen in Schutzzonen nur auf vom öffentlichen Raum nicht einsehbaren Flächen errichtet werden.  

Wichtig: Der VfGH sagt nicht, dass PV-Anlagen in Schutzzonen immer erlaubt sind. Aber ein pauschales Sichtbarkeitsverbot aus optischen Gründen ohne ausreichende gesetzliche Grundlage bzw. ohne sachliche Einzelfallprüfung ist problematisch. Der VfGH verweist darauf, dass eine weniger strenge Regel möglich wäre, etwa: PV-Anlagen müssen ortsbildverträglich, dachintegriert oder gestalterisch angepasst sein.  

Photovoltaik Carport
PV-
Carport 2022

Auch relevant: VwGH 29.06.2022, Ra 2021/06/0232. Dort ging es um das steirische Ortsbildschutzrecht. Der VwGH hält fest, dass eine PV-Anlage in einem Schutzgebiet das äußere Erscheinungsbild verändern kann und daher bewilligungspflichtig bzw. nur zulässig ist, wenn sie keine nachteilige Wirkung auf das Ortsbild hat und dem Ortsbildkonzept nicht widerspricht.  

Kurzargument: Ein generelles PV-Verbot in Schutzzonen „weil sichtbar“ ist nach der neuen VfGH-Linie ist nicht zulässig; OK bleiben konkrete, gut begründete Gestaltungsvorgaben und Einzelfallprüfungen.

Wolfgang Bernhuber

Quellenangabe: Mit Unterstützung von ChatGPT

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Veröffentlicht von Mag. Wolfgang Bernhuber

Unternehmensberater, Supervisor ÖVS, Master in systemischer Beratung und Coching - ISB Wiesloch Lektor Wirtschaftsuniversität Wien Organisationsberater, Moderator, Führungskräftecoach, Energieberater,Strategieberater und Nachhaltigkeitscoach, GF Sonnenkraft Bürgerinnenbeteiligung gem. GmbH Seit 2000 selbständiger Unternehmensberater, systemischer Berater, Supervisor, Coach und Moderator, seit 2020 Energieberater

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