Der Weg zu den Förderungen “Raus aus dem Öl” , „Sanierungsscheck“, „Photovoltaik“

Carport Photovoltaik

Die folgende Tabelle soll Ihnen einen Wegweiser zur Förderung für Ihre Energiespar-Investition bieten. Wenn Sie Unterstützung brauchen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und genießen Sie die Vorteile der PV-Einkaufsgemeinschaft. wbernhuber@me.com

Schritt für Schritt zur Förderung von Energiesparinvestitionen
Heizungstausch Photovoltaik Sanierungsscheck / Wärmedämmung
35 – 50 % max. 9.500 Zuschuss (100% bei Niedrigst-Einkommensbezieher*innen) €200 – 285 je KWp Zuschuss Förderung

Oder Einspeisetarif Förderung bei Volleinspeisung

€100 – €175 (nachwachsende Rohstoffe) je m2 Wohnfläche umfassende Sanierung

und max. €3.000 Zuschuss je Wohneinheit bei Teilsanierung (Fenstertausch) mind. 3 Wohneinheiten

Kostenlose Energieberatung: ENU Service-Telefon +43 2742 22 144, http://www.energie-noe.at und/oder  Informationsabende der https://atomic-temporary-37123227.wpcomstaging.com besuchen
Anbot vom Installateur für die Wärmepumpenheizung (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser, mit GWP unter 1500) oder Holz-, Pellets, Hackschnitzel-Heizung, Fernwärmeanschluss wenn mehr als 50 % aus erneuerbaren Energien kommt.

Förderungsfähige Heizungen https://www.umweltfoerderung.at

Anbot vom Photovoltaik-Anbieter einholen,

Zählpunkt beim Netzbetreiber EVN, Wienstrom anmelden (PV-Planer, Elektriker)

Thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard

sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs

um mind. 40 % führen. Anbot der Fachfirma für die Wärmedämmung, Fenstertausch, …

Bei Mehrfamilienhäusern mind. drei Wohneinheiten https://www.umweltfoerderung.at

Online Registrierung-Antragstellung https://www.meinefoerderung.at/ Online Registrierung

https://www.oem-ag.at/de/foerderung

Online Registrierung https://www.umweltfoerderung.at
https://www.umweltfoerderung.at/c8r6z

Innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Förderantrag einreichen.

Bauanzeige, diese ist bewilligungsfrei

NÖ Bauordnung 2014

Ausnahme: Schutzzone und ab einer Leistung von 50 KWp!

Innerhalb von 26 Wochen nach Antragstellung

Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Antrag stellen.

Förderantrag

➢    Ausgefülltes Formular inkl. Beratungsprotokoll der Energieberatung oder Energieausweis

➢    Rechnungen der förderfähigen Kosten hochladen/senden

➢    Formular Anhang „Kostenaufstellung“

➢    Wärmeliefervertrag bei Anschluss an Nah-/Fernwärme

➢    Im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung: entsprechender Vertrag und Nachweis über bereits bezahlte Raten

➢    Bestätigung des Installateurs über den GWP- Faktor unter 1500 des Kältemittels.

Förderantrag

➢    Nachweis der Einspeise-Zählpunktnummer

➢    Ticketziehung bei geöffnetem Fördercall

➢    Registrierung Ansprechpartner (Erfassung des Benutzers)

➢    Vervollständigung Antrag (Projekterfassung)

➢    Abschluss der Einreichung

➢    Vertragserstellung und Download des Vertrags

➢    Erfassung der Endabrechnung für Photovoltaikanlagen

➢    Erfassung der Endabrechnung für Stromspeicher

➢    Abschluss der Einreichung

➢    Das 7- seitige Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001

➢    Alle Rechnungen für das Projekt

➢    Meldezettel

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/

Förderantrag

➢            Ausgefülltes Formular

➢            Beratungsprotokoll der Energieberatung, HWB-Berechnung, Energieausweis.

➢            Rechnungen der Förderfähigen Kosten hochladen/senden

 

Quelle: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/Infoblatt_Sanierungsscheck_2023_2024_EFH.pdf

www.sanierungsscheck23.at/mgw

➢  Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter

www.sanierungsscheck23.at/efh

➢  Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden

wie Budgetmittel vorhanden bis 31.12.2024.

➢  Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden

Was wird gefördert?

➢    Gefördert werden die Kosten für den Ersatz einer Öl-/Gasheizung durch eine Wärmepumpe/ Holzheizung/ Zentralisierung der Heizung/Fernwärmeanschluss

 

➢    Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel

 

➢    Mehrgeschossiger Wohnbau: Förderung von max. 35 % der Kosten max. 5.000/8.000/10.000 abhängig von der Heizleistung bis 50 KW/50–100 KW/>100KW

➢    Reihenhaus/EZF Haus

max. 50 % / € 7.500 plus € 2.000,

➢    Kältemitteln mit einem GWP2.000 ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert.

➢    Max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 40°C

➢    Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen unter http://www.raus-aus-öl.at/efh

➢    Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig.

➢    keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung

➢    Solarbonus plus thermische Solaranlage (mind. 6 m2) € 1.500

 

Quellen:

https://infothek.bmk.gv.at

https://www.umweltfoerderung.at

Was wird gefördert?

 

Dachparallele Photovoltaik

➢    280 €/kWp für 0 bis 10 kWp

200 €/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp

➢    150 €/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

➢    Gebäudeintegrierte PV je KWp plus 100/KWp

 

Quellen:

https://atomic-temporary-37123227.wpcomstaging.com

 

https://www.oem-ag.at

 

 

Was wird gefördert?

Einzelbauteil Sanierung EF/ZweiFH/RH

➢  Investitionskostenzuschuss max. € 3.000, max. 50% der Investition

➢  Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten

bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

➢    Dämmung der Außenwände

➢    Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches

➢    Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens

➢    Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

➢    Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren.

Fenster

➢    Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster

➢    max. Uw-Wert: 1,1 W/m2K (U-Wert des Gesamten Fensters)

Außenwand

➢    Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand

➢    Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m2K

Oberste Geschoßdecke/ Dach

➢    Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche

➢    Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m2K

Unterste Geschoßdecke

➢    Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke

➢    Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m2K

Gemeindeförderung für energiesparendes und

umweltschonendes Wohnen

€ 600 Zuschuss für die Investition in eine Wärmepumpe; Pelletheizung

bauamt@mariaenzersdorf.gv.at

Gemeindeförderung für energiesparendes und

umweltschonendes Wohnen

Investition in

Photovoltaik-, Solaranlage

€ 600 Zuschuss max. 10 % und für Gemeinschaftsanlagen € 1.200 bauamt@mariaenzersdorf.gv.at

Nach rechtzeitig eingebrachten Förderantrag entscheidet die Förderstelle und zahlt die Förderung aus.

Weitere aktuelle Details sind in den angegebenen Quellen zu finden:https://www.umweltfoerderung.at

Alle Angaben ohne Gewähr, da sich immer wieder Details ändern können!

Veröffentlicht von Mag. Wolfgang Bernhuber

Unternehmensberater, Supervisor ÖVS, Master in systemischer Beratung und Coching - ISB Wiesloch Lektor Wirtschaftsuniversität Wien Organisationsberater, Moderator, Führungskräftecoach, Energieberater,Strategieberater und Nachhaltigkeitscoach, GF Sonnenkraft Bürgerinnenbeteiligung gem. GmbH Seit 2000 selbständiger Unternehmensberater, systemischer Berater, Supervisor, Coach und Moderator