Der Weg zu den Förderungen “Raus aus dem Öl” , “Sanierungsscheck”, “Photovoltaik”

Carport Photovoltaik

Die folgende Tabelle soll Ihnen einen Wegweiser zur Förderung für Ihre Energiespar-Investition bieten. Wenn Sie Unterstützung brauchen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und genießen Sie die Vorteile der PV-Einkaufsgemeinschaft. wbernhuber@me.com

Schritt für Schritt zur Förderung von Energiesparinvestitionen
Heizungstausch Photovoltaik Sanierungsscheck / Wärmedämmung
35 – 50 % max. 9.500 Zuschuss (100% bei Niedrigst-Einkommensbezieher*innen) €200 – 285 je KWp Zuschuss Förderung

Oder Einspeisetarif Förderung bei Volleinspeisung

€100 – €175 (nachwachsende Rohstoffe) je m2 Wohnfläche umfassende Sanierung

und max. €3.000 Zuschuss je Wohneinheit bei Teilsanierung (Fenstertausch) mind. 3 Wohneinheiten

Kostenlose Energieberatung: ENU Service-Telefon +43 2742 22 144, http://www.energie-noe.at und/oder  Informationsabende der https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com besuchen
Anbot vom Installateur für die Wärmepumpenheizung (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser, mit GWP unter 1500) oder Holz-, Pellets, Hackschnitzel-Heizung, Fernwärmeanschluss wenn mehr als 50 % aus erneuerbaren Energien kommt.

Förderungsfähige Heizungen https://www.umweltfoerderung.at

Anbot vom Photovoltaik-Anbieter einholen,

Zählpunkt beim Netzbetreiber EVN, Wienstrom anmelden (PV-Planer, Elektriker)

Thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard

sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs

um mind. 40 % führen. Anbot der Fachfirma für die Wärmedämmung, Fenstertausch, …

Bei Mehrfamilienhäusern mind. drei Wohneinheiten https://www.umweltfoerderung.at

Online Registrierung-Antragstellung https://www.meinefoerderung.at/ Online Registrierung

https://www.oem-ag.at/de/foerderung

Online Registrierung https://www.umweltfoerderung.at
https://www.umweltfoerderung.at/c8r6z

Innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Förderantrag einreichen.

Bauanzeige, diese ist bewilligungsfrei

NÖ Bauordnung 2014

Ausnahme: Schutzzone und ab einer Leistung von 50 KWp!

Innerhalb von 26 Wochen nach Antragstellung

Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Antrag stellen.

Förderantrag

➢    Ausgefülltes Formular inkl. Beratungsprotokoll der Energieberatung oder Energieausweis

➢    Rechnungen der förderfähigen Kosten hochladen/senden

➢    Formular Anhang „Kostenaufstellung“

➢    Wärmeliefervertrag bei Anschluss an Nah-/Fernwärme

➢    Im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung: entsprechender Vertrag und Nachweis über bereits bezahlte Raten

➢    Bestätigung des Installateurs über den GWP- Faktor unter 1500 des Kältemittels.

Förderantrag

➢    Nachweis der Einspeise-Zählpunktnummer

➢    Ticketziehung bei geöffnetem Fördercall

➢    Registrierung Ansprechpartner (Erfassung des Benutzers)

➢    Vervollständigung Antrag (Projekterfassung)

➢    Abschluss der Einreichung

➢    Vertragserstellung und Download des Vertrags

➢    Erfassung der Endabrechnung für Photovoltaikanlagen

➢    Erfassung der Endabrechnung für Stromspeicher

➢    Abschluss der Einreichung

➢    Das 7- seitige Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001

➢    Alle Rechnungen für das Projekt

➢    Meldezettel

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/

Förderantrag

➢            Ausgefülltes Formular

➢            Beratungsprotokoll der Energieberatung, HWB-Berechnung, Energieausweis.

➢            Rechnungen der Förderfähigen Kosten hochladen/senden

 

Quelle: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/Infoblatt_Sanierungsscheck_2023_2024_EFH.pdf

www.sanierungsscheck23.at/mgw

➢  Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter

www.sanierungsscheck23.at/efh

➢  Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden

wie Budgetmittel vorhanden bis 31.12.2024.

➢  Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden

Was wird gefördert?

➢    Gefördert werden die Kosten für den Ersatz einer Öl-/Gasheizung durch eine Wärmepumpe/ Holzheizung/ Zentralisierung der Heizung/Fernwärmeanschluss

 

➢    Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel

 

➢    Mehrgeschossiger Wohnbau: Förderung von max. 35 % der Kosten max. 5.000/8.000/10.000 abhängig von der Heizleistung bis 50 KW/50–100 KW/>100KW

➢    Reihenhaus/EZF Haus
max. 50 % / € 7.500 plus € 2.000,

➢    Kältemitteln mit einem GWP2.000 ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert.

➢    Max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 40°C

➢    Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen unter http://www.raus-aus-öl.at/efh

➢    Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig.

➢    keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung

➢    Solarbonus plus thermische Solaranlage (mind. 6 m2) € 1.500

 

Quellen:

https://infothek.bmk.gv.at

https://www.umweltfoerderung.at

Was wird gefördert?

 

Dachparallele Photovoltaik

➢    280 €/kWp für 0 bis 10 kWp
200 €/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp

➢    150 €/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

➢    Gebäudeintegrierte PV je KWp plus 100/KWp

 

Quellen:

https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com

 

https://www.oem-ag.at

 

 

Was wird gefördert?

Einzelbauteil Sanierung EF/ZweiFH/RH

➢  Investitionskostenzuschuss max. € 3.000, max. 50% der Investition

➢  Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten

bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

➢    Dämmung der Außenwände

➢    Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches

➢    Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens

➢    Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

➢    Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren.

Fenster

➢    Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster

➢    max. Uw-Wert: 1,1 W/m2K (U-Wert des Gesamten Fensters)

Außenwand

➢    Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand

➢    Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m2K

Oberste Geschoßdecke/ Dach

➢    Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche

➢    Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m2K

Unterste Geschoßdecke

➢    Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke

➢    Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m2K

Gemeindeförderung für energiesparendes und

umweltschonendes Wohnen

€ 600 Zuschuss für die Investition in eine Wärmepumpe; Pelletheizung

bauamt@mariaenzersdorf.gv.at

Gemeindeförderung für energiesparendes und

umweltschonendes Wohnen

Investition in

Photovoltaik-, Solaranlage

€ 600 Zuschuss max. 10 % und für Gemeinschaftsanlagen € 1.200 bauamt@mariaenzersdorf.gv.at

Nach rechtzeitig eingebrachten Förderantrag entscheidet die Förderstelle und zahlt die Förderung aus.

Weitere aktuelle Details sind in den angegebenen Quellen zu finden:https://www.umweltfoerderung.at

Alle Angaben ohne Gewähr, da sich immer wieder Details ändern können!

Veröffentlicht von Mag. Wolfgang Bernhuber

Unternehmensberater, Supervisor ÖVS, Master in systemischer Beratung und Coching - ISB Wiesloch Lektor Wirtschaftsuniversität Wien Organisationsberater, Moderator, Führungskräftecoach, systemischer Aufsteller, Strategieberater und Nachhaltigkeitscoach, GF Sonnenkraft Bürgerinnenbeteiligung gem. GmbH Seit 2000 selbständiger Unternehmensberater, systemischer Berater, Supervisor, Coach und Moderator

Ein Kommentar zu “Der Weg zu den Förderungen “Raus aus dem Öl” , “Sanierungsscheck”, “Photovoltaik”

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  LIebe Interessentinnen, wir haben auch heuer wieder günstige Anbote in Höhe von 10.853,00 Euro 4 KWP und 12.407,00 Euro . 5KWp incl. Installation, ( Vorbehaltlich Sonderkonstrunktionen und einer Besichtigung, gültig solange unsere Lieferfirma den Preis halten kann.) Im Normalfall sinken die Preise immer wieder doch durch die Schutzzolldiskussion in Europa lässt sich  auch die Preisentwicklung nur schwer abschätzen. Wenn Interesse besteht: bitte an PV-Einkaufsgemeinschaft ein Mail schicken und wir veranlassen einen Besichtigungstermin mit einem passenden Anbieter
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