Die folgende Tabelle soll Ihnen einen Wegweiser zur Förderung für Ihre Energiespar-Investition bieten. Wenn Sie Unterstützung brauchen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und genießen Sie die Vorteile der PV-Einkaufsgemeinschaft. wbernhuber@me.com
Schritt für Schritt zur Förderung von Energiesparinvestitionen | ||
Heizungstausch | Photovoltaik | Sanierungsscheck / Wärmedämmung |
35 – 50 % max. 9.500 Zuschuss (100% bei Niedrigst-Einkommensbezieher*innen) | €200 – 285 je KWp Zuschuss Förderung
Oder Einspeisetarif Förderung bei Volleinspeisung |
€100 – €175 (nachwachsende Rohstoffe) je m2 Wohnfläche umfassende Sanierung
und max. €3.000 Zuschuss je Wohneinheit bei Teilsanierung (Fenstertausch) mind. 3 Wohneinheiten |
Kostenlose Energieberatung: ENU Service-Telefon +43 2742 22 144, http://www.energie-noe.at und/oder Informationsabende der https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com besuchen | ||
Anbot vom Installateur für die Wärmepumpenheizung (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser, mit GWP unter 1500) oder Holz-, Pellets, Hackschnitzel-Heizung, Fernwärmeanschluss wenn mehr als 50 % aus erneuerbaren Energien kommt.
Förderungsfähige Heizungen https://www.umweltfoerderung.at |
Anbot vom Photovoltaik-Anbieter einholen,
Zählpunkt beim Netzbetreiber EVN, Wienstrom anmelden (PV-Planer, Elektriker) |
Thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.
Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen. Anbot der Fachfirma für die Wärmedämmung, Fenstertausch, … Bei Mehrfamilienhäusern mind. drei Wohneinheiten https://www.umweltfoerderung.at |
Online Registrierung-Antragstellung https://www.meinefoerderung.at/ | Online Registrierung | Online Registrierung https://www.umweltfoerderung.at |
https://www.umweltfoerderung.at/c8r6z
Innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Förderantrag einreichen. |
Bauanzeige, diese ist bewilligungsfrei
NÖ Bauordnung 2014 Ausnahme: Schutzzone und ab einer Leistung von 50 KWp! |
Innerhalb von 26 Wochen nach Antragstellung
Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Antrag stellen. |
Förderantrag
➢ Ausgefülltes Formular inkl. Beratungsprotokoll der Energieberatung oder Energieausweis ➢ Rechnungen der förderfähigen Kosten hochladen/senden ➢ Formular Anhang „Kostenaufstellung“ ➢ Wärmeliefervertrag bei Anschluss an Nah-/Fernwärme ➢ Im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung: entsprechender Vertrag und Nachweis über bereits bezahlte Raten ➢ Bestätigung des Installateurs über den GWP- Faktor unter 1500 des Kältemittels. |
Förderantrag
➢ Nachweis der Einspeise-Zählpunktnummer ➢ Ticketziehung bei geöffnetem Fördercall ➢ Registrierung Ansprechpartner (Erfassung des Benutzers) ➢ Vervollständigung Antrag (Projekterfassung) ➢ Abschluss der Einreichung ➢ Vertragserstellung und Download des Vertrags ➢ Erfassung der Endabrechnung für Photovoltaikanlagen ➢ Erfassung der Endabrechnung für Stromspeicher ➢ Abschluss der Einreichung ➢ Das 7- seitige Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001 ➢ Alle Rechnungen für das Projekt ➢ Meldezettel |
Förderantrag
➢ Ausgefülltes Formular ➢ Beratungsprotokoll der Energieberatung, HWB-Berechnung, Energieausweis. ➢ Rechnungen der Förderfähigen Kosten hochladen/senden
➢ Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter ➢ Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel vorhanden bis 31.12.2024. ➢ Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden |
Was wird gefördert?
➢ Gefördert werden die Kosten für den Ersatz einer Öl-/Gasheizung durch eine Wärmepumpe/ Holzheizung/ Zentralisierung der Heizung/Fernwärmeanschluss
➢ Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel
➢ Mehrgeschossiger Wohnbau: Förderung von max. 35 % der Kosten max. 5.000/8.000/10.000 abhängig von der Heizleistung bis 50 KW/50–100 KW/>100KW ➢ Reihenhaus/EZF Haus ➢ Kältemitteln mit einem GWP2.000 ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert. ➢ Max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 40°C ➢ Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen unter http://www.raus-aus-öl.at/efh ➢ Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig. ➢ keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung ➢ Solarbonus plus thermische Solaranlage (mind. 6 m2) € 1.500
Quellen: |
Was wird gefördert?
Dachparallele Photovoltaik ➢ 280 €/kWp für 0 bis 10 kWp ➢ 150 €/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp ➢ Gebäudeintegrierte PV je KWp plus 100/KWp
Quellen: https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com
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Was wird gefördert?
Einzelbauteil Sanierung EF/ZweiFH/RH ➢ Investitionskostenzuschuss max. € 3.000, max. 50% der Investition ➢ Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. ➢ Dämmung der Außenwände ➢ Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches ➢ Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens ➢ Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren ➢ Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren. Fenster ➢ Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster ➢ max. Uw-Wert: 1,1 W/m2K (U-Wert des Gesamten Fensters) Außenwand ➢ Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand ➢ Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m2K Oberste Geschoßdecke/ Dach ➢ Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche ➢ Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m2K Unterste Geschoßdecke ➢ Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke ➢ Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m2K |
Gemeindeförderung für energiesparendes und
umweltschonendes Wohnen € 600 Zuschuss für die Investition in eine Wärmepumpe; Pelletheizung bauamt@mariaenzersdorf.gv.at |
Gemeindeförderung für energiesparendes und
umweltschonendes Wohnen Investition in Photovoltaik-, Solaranlage € 600 Zuschuss max. 10 % und für Gemeinschaftsanlagen € 1.200 bauamt@mariaenzersdorf.gv.at |
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Nach rechtzeitig eingebrachten Förderantrag entscheidet die Förderstelle und zahlt die Förderung aus. |
Weitere aktuelle Details sind in den angegebenen Quellen zu finden:https://www.umweltfoerderung.at
Alle Angaben ohne Gewähr, da sich immer wieder Details ändern können!
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