Mag. Wolfgang Bernhuber, Obmann der PV-Einkaufsgemeinschaft, begrüßt den vom Ministerrat beschlossenen Entwurf der kleinen Ökostromgesetz-Novelle und die damit verbundenen Änderungen zur Nutzung von Photovoltaikanlagen in Mehrparteienhäusern als ersten Schritt, dem weitere folgen müssen.
Klare Rahmenbedingungen für den ÖKOstrom bis 100 % Versorgung erreicht wird.
Endlich kommen die gesetzliche Voraussetzung, dass Personen in Mehrparteienhäusern den Strom aus den hauseigenen Photovoltaikanlagen auch selbst wirtschaftlich nutzen können. Rund zwei Drittel der österreichischen Haushalte befinden sich in Mehrparteienhäusern.
Bisher konnte bei Gemeinschaftsanlagen im Mehrfamilienwohnbau der Sonnenstrom nicht gemeinsam genutzt werden, weil der produzierte Strom in jedem Haushalt in eigenen Stromkreis eingespeist werden musste. Das hat die Anlagen verteuert und den Eigenverbrauch gesenkt.
Die Novelle schafft hier erstmals die Möglichkeit, das mehrere Parteien im Haus sich zusammentun und den produzierten Strom gemeinsam nutzen obwohl mehrere Zählpunkte vorliegen.
Gemeinsam wird Sonnenstrom produziert und gemeinsam werden die Verbräuche der PV-BesitzerInnen gegengerechnet was die Anlagenkosten senkt weil nur ein gemeinsamer Wechselrichter notwendig ist und über den höheren Eigenverbrauch für alle der Sonnenstrom einen besseren Gegenwert über die eingesparte KWh bekommt. Die Stromnetze und die Gelbörse der Fotovoltaik-BesitzerInnen werden geschont.
Nachhaltig handeln lohnt sich !
Quelle: OTS0103, 1. März 2017
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