Laden geht einfach …

Interessantes OGH Urteil – zum Thema E-Ladestelle im Mehrfamilien Wohnhaus

für einen einphasigen 16A Ladeanschluss (3,7 kW) braucht man keine Zustimmung der anderen Parteien in Mehrparteienwohnanlagen Nachweis der „Verkehrsüblichkeit“ bzw. des „wichtigen Interesses“ des Antragstellers ist nicht notwendig dieses Recht gilt unabhängig davon, ob in Zukunft nicht auch andere Bewohner Ladepunkte installieren wollen Aufrüstung auf 22 kW ist allerdings nicht mehr privilegiert.

Leaf und Tesla beim Laden an einer kleinen Ladestelle 3,7KW und 11 KW
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Veröffentlicht von Mag. Wolfgang Bernhuber

Unternehmensberater, Supervisor ÖVS, Master in systemischer Beratung und Coching - ISB Wiesloch Lektor Wirtschaftsuniversität Wien Organisationsberater, Moderator, Führungskräftecoach, Energieberater,Strategieberater und Nachhaltigkeitscoach, GF Sonnenkraft Bürgerinnenbeteiligung gem. GmbH Seit 2000 selbständiger Unternehmensberater, systemischer Berater, Supervisor, Coach und Moderator

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