für einen einphasigen 16A Ladeanschluss (3,7 kW) braucht man keine Zustimmung der anderen Parteien in Mehrparteienwohnanlagen Nachweis der „Verkehrsüblichkeit“ bzw. des „wichtigen Interesses“ des Antragstellers ist nicht notwendig dieses Recht gilt unabhängig davon, ob in Zukunft nicht auch andere Bewohner Ladepunkte installieren wollen Aufrüstung auf 22 kW ist allerdings nicht mehr privilegiert.
Unternehmensberater, Supervisor ÖVS,
Master in systemischer Beratung und Coching - ISB Wiesloch
Lektor Wirtschaftsuniversität Wien
Organisationsberater, Moderator, Führungskräftecoach, Energieberater,Strategieberater und Nachhaltigkeitscoach, GF Sonnenkraft Bürgerinnenbeteiligung gem. GmbH
Seit 2000 selbständiger Unternehmensberater, systemischer Berater, Supervisor, Coach und Moderator
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