Übergangsregelung Photovoltaikförderung
Pragmatisch und lösungsorientiert hat das Ministerium in Abstimmung mit der PV- Branche eine Lösung gefunden!
Das Klimaschutzministerium hat in den vergangenen Wochen ein einmaliges Übergangsprogramm beim Klimafonds auf die Beine gestellt, das PV-Anlagen in der Übergangsphase zum neuen Fördersystem des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes auffängt und fördert.

Mit den vorliegenden Übergangsbestimmungen wurde damit die Lücke im Umstellungszeitraum von Klimafonds auf das EAG geschlossen sowie eine ausreichende Regelung für die langen Umsetzungszeiträume gefunden. Damit wurde seitens des Klimaschutzministeriums in Kooperation mit der Bundesinnung und Photovoltaic Austria rasch und sehr zielführend reagiert. Wir sind überzeugt, dass mit den nun vorliegenden Übergangsbestimmungen eine wesentliche Verbesserung im aktuell laufenden Umstellungsprozess der Förderung von PV-Anlagen gelungen ist. Dies ist besonders im Lichte der aktuellen Materialknappheit und damit verbundenen Verzögerungen relevant und eine wichtige Maßnahme, denn Jede und Jeder soll belohnt werden, der auch Teil der Energiewende ist und sein möchte, und dadurch einen wichtigen Schritt zum Klimaschutz beiträgt. Quelle: PV Austria
“Es ist ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit, dass mittels der nun vorliegenden Übergangsbestimmungen jene PV-Anlagen gefördert werden können, die im Zeitraum der auslaufenden Klimafondsförderung errichtet oder beauftragt wurden, aber leider ohne fixe Förderzusage diese nicht bekommen würden”, betont Bundesinnungsmeister Andreas Wirth.
Zukünftig ist die OeMAG die Abwicklungsstelle für PV-Anlagen und Stromspeicher, also alle zukünftigen Anlagen werden von dieser Förderstelle auch ausbezahlt und abgewickelt.

Antragsberechtigt sind
Folgende PV-Anlagen (Aufdach- und freistehende Anlagen) sind antragsberechtigt:
PV-Anlagen, für die bereits im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020–2022“ des Klima- und Energiefonds eine Registrierung erfolgt ist, die Anlage innerhalb der 12-Wochen-Frist jedoch nicht umgesetzt werden konnte bzw. kann.
PV-Anlagen, deren Beauftragung bzw. Bestellung im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 erfolgt ist.
Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen.
Pro Photovoltaik-Anlage kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch nur pro Standort ein Förderungsantrag gestellt werden.
Was wird gefördert?
Der Klima- und Energiefonds fördert mit diesen Übergangsbestimmungen:
- neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, wobei maximal 50 kWpeak zur Förderung eingereicht werden können
Gefördert werden Anlagen die:
- bereits im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020–2022“ des Klima- und Energiefonds eine Registrierung haben, die Anlage innerhalb der 12-Wochen-Frist jedoch nicht umgesetzt werden konnte bzw. kann und die Registrierung deshalb nach dem 08.04.2022 abgelaufen ist bzw. ablaufen wird.
- eine Beauftragung bzw. Bestellung im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 aufweisen.
- in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
- im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind
Anträge, bei denen die PV-Anlage ab dem 21.04.2022 beauftragt bzw. bestellt wurden, können nicht gefördert werden.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Voraussetzungen
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der PV-Anlage, gefördert werden allerdings max. 50 kWp.
Anträge, bei denen die PV-Anlage ab dem 21.04.2022 beauftragt bzw. bestellt wurden, können nicht gefördert werden (da eine Einreichung im Zuge der EAG-Investförderung bereits möglich war).
Pro Standort kann nur für eine PV-Anlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden.
Weitere Informationen:
Details entnehmen Sie bitte dem Leitfaden auf der Website des Klima- und Energiefonds. Dort findet sich auch der Link zur Antragstellung.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Serviceteam Photovoltaik:
Tel. (+43) 01 / 31631-730
pv@kommunalkredit.at