Photovoltaikförderung Übergangsregelung ab 23.5.2022

Übergangsregelung Photovoltaikförderung

Pragmatisch und lösungsorientiert hat das Ministerium in Abstimmung mit der PV- Branche eine Lösung gefunden!

Das Klimaschutzministerium hat in den vergangenen Wochen ein einmaliges Übergangsprogramm beim Klimafonds auf die Beine gestellt, das PV-Anlagen in der Übergangsphase zum neuen Fördersystem des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes auffängt und fördert.

Workshop mit Leonore Gewessler zur Energiewende

Mit den vorliegenden Übergangsbestimmungen wurde damit die Lücke im Umstellungszeitraum von Klimafonds auf das EAG geschlossen sowie eine ausreichende Regelung für die langen Umsetzungszeiträume gefunden. Damit wurde seitens des Klimaschutzministeriums in Kooperation mit der Bundesinnung und Photovoltaic Austria rasch und sehr zielführend reagiert. Wir sind überzeugt, dass mit den nun vorliegenden Übergangsbestimmungen eine wesentliche Verbesserung im aktuell laufenden Umstellungsprozess der Förderung von PV-Anlagen gelungen ist. Dies ist besonders im Lichte der aktuellen Materialknappheit und damit verbundenen Verzögerungen relevant und eine wichtige Maßnahme, denn Jede und Jeder soll belohnt werden, der auch Teil der Energiewende ist und sein möchte, und dadurch einen wichtigen Schritt zum Klimaschutz beiträgt. Quelle: PV Austria

“Es ist ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit, dass mittels der nun vorliegenden Übergangsbestimmungen jene PV-Anlagen gefördert werden können, die im Zeitraum der auslaufenden Klimafondsförderung errichtet oder beauftragt wurden, aber leider ohne fixe Förderzusage diese nicht bekommen würden”, betont Bundesinnungsmeister Andreas Wirth.

Zukünftig ist die OeMAG die Abwicklungsstelle für PV-Anlagen und Stromspeicher, also alle zukünftigen Anlagen werden von dieser Förderstelle auch ausbezahlt und abgewickelt.

Photovoltaik Carport – http://www.systemisch-entwickeln.at

Antragsberechtigt sind

Folgende PV-Anlagen (Aufdach- und freistehende Anlagen) sind antragsberechtigt:

PV-Anlagen, für die bereits im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020–2022“ des Klima- und Energiefonds eine Registrierung erfolgt ist, die Anlage innerhalb der 12-Wochen-Frist jedoch nicht umgesetzt werden konnte bzw. kann.

PV-Anlagen, deren Beauftragung bzw. Bestellung im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 erfolgt ist.

Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen. 

Pro Photovoltaik-Anlage kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch nur pro Standort ein Förderungsantrag gestellt werden.

Was wird gefördert?

Der Klima- und Energiefonds fördert mit diesen Übergangsbestimmungen:
  • neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, wobei maximal 50 kWpeak zur Förderung eingereicht werden können
Gefördert werden Anlagen die:
  • bereits im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020–2022“ des Klima- und Energiefonds eine Registrierung haben, die Anlage innerhalb der 12-Wochen-Frist jedoch nicht umgesetzt werden konnte bzw. kann und die Registrierung deshalb nach dem 08.04.2022 abgelaufen ist bzw. ablaufen wird.
  • eine Beauftragung bzw. Bestellung im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 aufweisen.
  • in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
  • im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind

Anträge, bei denen die PV-Anlage ab dem 21.04.2022 beauftragt bzw. bestellt wurden, können nicht gefördert werden.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Voraussetzungen

Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der PV-Anlage, gefördert werden allerdings max. 50 kWp. 

Anträge, bei denen die PV-Anlage ab dem 21.04.2022 beauftragt bzw. bestellt wurden, können nicht gefördert werden (da eine Einreichung im Zuge der EAG-Investförderung bereits möglich war).

Pro Standort kann nur für eine PV-Anlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden.

Weitere Informationen:
Details entnehmen Sie bitte dem Leitfaden auf der Website des Klima- und Energiefonds. Dort findet sich auch der Link zur Antragstellung.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Serviceteam Photovoltaik:
Tel. (+43) 01 / 31631-730
pv@kommunalkredit.at

Veröffentlicht von Mag. Wolfgang Bernhuber

Unternehmensberater, Supervisor ÖVS, Master in systemischer Beratung und Coching - ISB Wiesloch Lektor Wirtschaftsuniversität Wien Organisationsberater, Moderator, Führungskräftecoach, systemischer Aufsteller, Strategieberater und Nachhaltigkeitscoach, GF Sonnenkraft Bürgerinnenbeteiligung gem. GmbH Seit 2000 selbständiger Unternehmensberater, systemischer Berater, Supervisor, Coach und Moderator

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

We use cookies to personalise content and ads, to provide social media features and to analyse our traffic. We also share information about your use of our site with our social media, advertising and analytics partners. View more
Cookies settings
Accept
Privacy & Cookie policy
Privacy & Cookies policy
Cookie name Active
  LIebe Interessentinnen, wir haben auch heuer wieder günstige Anbote in Höhe von 10.853,00 Euro 4 KWP und 12.407,00 Euro . 5KWp incl. Installation, ( Vorbehaltlich Sonderkonstrunktionen und einer Besichtigung, gültig solange unsere Lieferfirma den Preis halten kann.) Im Normalfall sinken die Preise immer wieder doch durch die Schutzzolldiskussion in Europa lässt sich  auch die Preisentwicklung nur schwer abschätzen. Wenn Interesse besteht: bitte an PV-Einkaufsgemeinschaft ein Mail schicken und wir veranlassen einen Besichtigungstermin mit einem passenden Anbieter
Save settings
Cookies settings
%d Bloggern gefällt das: