EU-Notfallverordnung zum Bürokratieabbau für Wind, Solar & Co ab 1.1.23

Photovoltaik Wachstum Ö

Ab 1.1.gilt die neue EU Notfall Verordnung am 18.12.2022 von den EU Energieminister:innen eine Notfallverordnung zum Bürokratieabbau für Wind, Solar & Co. beschlossen! Das wird den Ausbau der erneuerbaren Energien enorm beschleunigen!

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Die VO enthält viele Maßnahmen, die die Genehmigung von Erneuerbaren in ganz Europa beschleunigen werden. Damit kommen wir schneller weg von den russischen Energieimporten und hin zur klimafreundlichen Energiesouveränität. Im Einzelnen:

  1. Erneuerbare Energien, Speicher und die damit verbundene Netzinfrastruktur sind ab sofort im herausragenden öffentlichen Interesse und bekommen damit Vorfahrt bei Genehmigung und Planung. Das wird den Ausbau überall in der EU beschleunigen!
  2. Deutsche Wind-Vorranggebiete werden nun auch europarechtlich als „Go-to-Areas“ anerkannt. Erneuerbare-Energie-Anlagen werden damit in diesen Gebieten schneller genehmigt. Das EU-Schutzgebiete-Netz Natura 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) ist davon natürlich ausgenommen.
  3. Wir setzen eine Frist von höchstens drei Monaten für Photovoltaik-Genehmigungsverfahren, die zugehörigen Speicher und Netzanschlüsse. Es gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinanlagen unter 50KW.
  4. Genehmigungen bei Repowering von Erneuerbaren-Anlagen und Netzen müssen binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Dabei wird lediglich die Mehrbelastung der Erweiterung des Projekts geprüft, nicht noch einmal das gesamte Projekt. Das erleichtert die Genehmigung erheblich.
  5. Wärmepumpen: Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist von höchstens einem Monat und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.
  6. Wind und andere Erneuerbaren-Anlagen: In Erneuerbaren-Vorranggebieten dürfen Mitgliedsstaaten auf eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten, wenn auf Planebene bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat.

Diese Sofortmaßnahmen geben uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise. Außerdem senden wir eine klare Botschaft an alle deutschen Genehmigungsbehörden: Die artenschutzrechtliche Prüfung kann vereinfacht werden, wenn die Population einer Art nicht gefährdet ist. Der Schutz gefährdeter Arten in Deutschland bleibt wichtig, doch kommt es dabei bei Genehmigung vor allem auf den Schutz der Population von Rotmilan & Co. an. Im Übrigen ist der Erfolg der Energiewende in Deutschland auch im Interesse des Naturschutzes. Denn der Klimawandel gefährdet die Artenvielfalt weltweit massiv.

Die Notfallverordnung tritt schon im Januar in Kraft. Sie gilt zunächst für 18 Monate mit Option auf Verlängerung. Zudem haben wir beschlossen, die Entbürokratisierungen auch in die Erneuerbaren-Richtlinie (RED) aufzunehmen und so auf Dauer zu sichern. Letzteres muss aber noch mit dem Europaparlament geeint werden.

Dieses Paket war eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Sven Giegold, Staatssekretär, deutsches Wirtschaftsministerium,  Robert Habek Wirtschaftsminister, Leonore Gewessler, Klimaministerin haben im Hintergrund mit Unterstützung von vielen anderen Kolleg:innen, Beamte:innen diese VO auf den Weg gebracht

Quellen:

1. BLOG von Sven Giegold,  https://sven-giegold.de/booster-fuer-die-erneuerbaren-in-europa/

2. https://www.derstandard.at/story/2000142384973/solarstrom-in-einem-monat-eu-notverordnung-bringt-beschleunigte-genehmigungen?ref=nl

Veröffentlicht von Mag. Wolfgang Bernhuber

Unternehmensberater, Supervisor ÖVS, Master in systemischer Beratung und Coching - ISB Wiesloch Lektor Wirtschaftsuniversität Wien Organisationsberater, Moderator, Führungskräftecoach, systemischer Aufsteller, Strategieberater und Nachhaltigkeitscoach, GF Sonnenkraft Bürgerinnenbeteiligung gem. GmbH Seit 2000 selbständiger Unternehmensberater, systemischer Berater, Supervisor, Coach und Moderator

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