Ab 23.3.2023 beginnt die neue Förderung und auch bereits begonnene Projekte können eine Förderung abholen!
oem-ag.at Förderung für Photovoltaik/
Alle Details und das Ticket über den oben stehenden Link holen!
Um einen Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses gemäß § 56 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz einzureichen, gehen sie auf den obigen Link und wählen im Navigationsmenü des Ticketsystems unter 1 Ticketausgabe die Antragsart EAG Investitionszuschuss aus.
Weitere Förderungen
Der Weg zu den Förderungen “Raus aus dem Öl”
Die folgende Tabelle soll Ihnen einen vereinfachten Wegweiser zur Förderung für Ihre Energiespar-Investition bieten.
Keine Frage: wir hätten es gerne einfacher! Wenn Sie Unterstützung brauchen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und genießen Sie die Vorteile der PV-Einkaufsgemeinschaft.
Schritt für Schritt zur Förderung von Energiesparinvestitionen | ||
Heizungstausch | Photovoltaik | Sanierungscheck / Wärmedämmung |
35 – 50 % max. 9.500 Zuschuss (100% bei Niedrigst-Einkommensbezieher:innen) | €285 – 200 je KWp Zuschuss Förderung
Oder Einspeisetarifförderung bei Volleinspeisung |
€100 bis €175 (nachwachsende Rohstoffe) je m2 Wohnfläche umfassende Sanierung und max. €3.000 Zuschuss je Wohneinheit bei Teilsanierung (Fenstertausch) mind 3 Wohneinheiten |
Kostenlose Energieberatung durch eine/n Energieberater: ENU Service-Telefon +43 2742 22 144, http://www.energie-noe.at und Informationsabende der https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com besuchen und Anfrage zur Energieberatung HWB Bedarfsberechnung wbernhuber@systemisch-entwickeln.at. | ||
Anbot vom Installateur für die Wärmepumpenheizung (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser, mit GWP unter 1500) oder Holz-, Pellets, Hackschnitzel-Heizung,Feernwärmeanschluss wenn mehr als 50 % aus erneuerbare Energien kommt.
Förderungsfähige Heizungen https://www.umweltfoerderung.at/12spn |
Anbot vom Photovoltaik- Anbieter einholen,
Zählpunkt beim Netzbetreiber EVN, Wienstrom anmelden (PV-Planer, Elektriker) |
thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen Anbot von der Fachfirma für die Wärmedämmung, Fenstertausch, …
Mind drei Wohneinheiten https://www.umweltfoerderung.at/rmm5g |
Online Registrierung-Antragstellunghttps://www.meinefoerderung.at/webforms/efh_hzt23 | Online Registrierung
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/ |
Online Registrierung https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel.html |
https://www.umweltfoerderung.at/c8r6z
Innerhalb von 12 Monate nach Antragstellung Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Förderantrag einreichen. |
Bauanzeige, diese ist bewilligungsfrei
NÖ Bauordnung 2014 Ausnahme Schutzzone und ab einer Leistung von 50 KWp! |
Innerhalb von 26 Wochen nach Antragstellung Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle mailen oder hochladen und den Antrag stellen. |
Förderantrag
● ausgefülltes Formular inkl. Beratungsprotokoll der Energieberatung oder Energieausweis. ● Rechnungen der förderfähigen Kosten hochladen/senden ● Formular Anhang „Kostenaufstellung“ ● Wärmeliefervertrag bei Anschluss an Nah-/Fernwärme ● im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung: entsprechender Vertrag und Nachweis über bereits bezahlte Raten ● Bestätigung des Installateurs über den GWP- Faktor unter 1500 des Kältemittels. |
Förderantrag
● Nachweis der Einspeise-Zählpunktnummer ● Ticketziehung bei geöffnetem Fördercall ● Registrierung Ansprechpartner (Erfassung des Benutzers) ● Vervollständigung Antrag (Projekterfassung) ● Abschluss der Einreichung ● Vertragserstellung und Download des Vertrags ● Erfassung der Endabrechnung für Photovoltaikanlagen ● Erfassung der Endabrechnung für Stromspeicher ● Abschluss der Einreichung ● dass 7 seitige Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001 ● alle Rechnungen für das Projekt ● Meldezettel |
Förderantrag
●ausgefülltes Formular ●Beratungsprotokoll der Energieberatung, HWB-Berechnung, Energieausweis. ●Rechnungen der Förderfähigen Kosten hochladen/senden
● Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter ● Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel vorhanden bis 31.12.2024. ● Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden |
Was wird gefördert?
● Gefördert werden die Kosten für den Ersatz einer Öl/Gasheizung durch eine Wärmepumpe/ Holzheizung/ Zentralisierung der Heizung/Fernwärmeanschluss
● Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel
● Mehrgeschossiger Wohnbau: Förderung von max. 35 % der Kosten max. 5.000/8.000/10.000 abhängig von der Heizleistung bis 50 KW/50–100 KW/>100KW ● Reihenhaus/EZF Haus ● Kältemittel mit einem GWP2.000 ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert. ● max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 40°C ● Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen unter http://www.raus-aus-öl.at/efh ● Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig. ● keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung ● Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2) € 1.500 Quellen: https://infothek.bmk.gv.at/raus-aus-oel-und-gas-2021 Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH.pdf Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_MGW.pdf
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel-mgw-f-private-20212022.html |
Was wird gefördert?
Dachparallele PV ● 280 €/kWp für 0 bis 10 kWp ● 150 €/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp ● Gebäudeintegrierte PV je KWp plus 100/KWp
Quelle: https://photovoltaikeinkaufsgemeinschaft.com/2021/11/28/photovoltaik-forderung/ https://www.oem-ag.at/de/foerderung/
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Was wird gefördert?
● Einzelbauteilsanierung EF/ZweiFH/RH ● Investitionskostenzuschusses € 3.000 50 %vergeben. ● Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. ● Dämmung der Außenwände ● Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches ● Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens ● Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren ● Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren. Außenwand ● Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand ● Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m2K Oberste Geschoßdecke/ Dach ● Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche ● Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m2K Unterste Geschoßdecke ● Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke ● Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m2K Fenster ● Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster ● max. Uw-Wert: 1,1 W/m2K (U-Wert des Gesamtfensters) |
Nach rechtzeitig eingebrachtem Förderantrag entscheidet die Förderstelle und zahlt die Förderung aus. |
Alle Informationen sind nach besten Wissen recherchiert, da sich kurzfristig immer was ändern kann sind alle Angaben nochmals auf der offiziellen Homepage der Förderung zum nachlesen!
Ein Kommentar zu “Photovoltaik Förderung OEMAG ab 23.3. Ticket”