Die Frage ist geht die solare Revolution schnell genug? Was benötigen wir um die Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft rechtzeitig zu schaffen!
Es scheint das jetzt auch die Dynamik und die Geschwindigkeit stimmt meint die Sprecherin von PV-Austria!
Anbei der Link zum Informationsblatt https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Dokumente_Private/TGS_Priv_2021/Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH.pdf Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungs- kosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Förderungsfähige Maßnahme max. Förderung Ersatz des fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme oder Holzzentralheizung 7.500 Euro Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.) 7.500 Euro Zuschlag „Raus aus Gas“* bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas)
2.000 Euro Zuschlag „Ortskern“ bei Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern** in Erdgas-versorgten Gebieten
2.000 Euro Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2 Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems
1.500 Euro Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.
Neue Wärmepumpenförderung beim Austausch einer Gasheizung gibt es einen Zuschuss von € 9.500 Zuschuss.
Manche Altbauten brauchen eine Sanierung! Viele Altbauwohnungen sind saniert und kommen schon jetzt mit einer Vorlauftemperatur von Max 45 grad im Heizkreis aus. Damit arbeitet die Wärmepumpe im optimalen Bereich!
Wärmepumpen Vortrag
Die Heizung muss entsprechend große Heizflächen haben damit die optimalen Vorlauftemperaturen erreicht werden!
Photovoltaik mit Wärmepumpe ist die optimale Kombination um Energie und Kosten zu sparen!
Raus aus der Abhängigkeit von Gas und Öl ist das Gebot der Stunde. Die Energiewende bekommt noch bessere Unterstützung für die Investition in klimaneutrale Lösungen.
Wir müssen mit aller Kraft raus den Fossilen & rein in die erneuerbaren Energien aus Wind, Erdwärme, Sonne, Wasser und Biomasse. Der Förderzuschlag wird um >2.000 €, je nach Größe der Anlage erhöht:
Um zentrale #Heizungsanlagen im mehrgeschossigen Wohnbau noch attraktiver zu machen, wird die Förderpauschale von 2.300€ auf 3.000€ pro angeschlossener Wohnung angehoben. Als #RausausGas Zuschlag können hier nochmals zusätzlich 600 Euro je Wohneinheit vergeben werden.
Mit unserer verbesserten Raus aus Gas-Förderung ist der Umstieg auf eine saubere Heizung so einfach und attraktiv wie nie zuvor. Nähere Informationen und Einreichmöglichkeiten zur Förderung finden sich unter kesseltausch.at und www.sauber-heizen.at. Quelle: @gewessler
Auch die Herstellung, Errichtung und Rückbau der Windkraftanlagen erzeugt CO2. Außerdem müssen Kohle- und Gaskraftwerke die Flauten überbrücken und daher weiterlaufen. Windräder bringen daher gar keine nennenswerte CO2-Reduktion.
Diskussion
CO2-Amortisation
Für Herstellung und Aufbau einer Windenergieanlage wird CO2 ausgestoßen. Umgerechnet auf Betriebsdauer und Ertrag sind dies ca. 11g/kWh. (1) Im Jahr 2019 haben die 29.456 deutschen On-shore Windenergieanlagen zusammen 132 Terawattstunden Strom produziert, d.h. 3.598.587 kWh pro Anlage. (2) Über die Lebenszeit von 20 Jahren hat eine WEA also 791 Tonnen CO2 erzeugt.
Braunkohle emittiert 1153 Gramm CO2 pro kWh, Steinkohle 949 Gramm CO2 pro kWh. (3) Hochgerechnet auf die genannte durchschnittliche Jahresproduktion einer Windkraftanlage sind dies 4149 Tonnen CO2 pro Jahr für Braunkohle, bzw. 3415 Tonnen CO2 pro Jahr für Steinkohle, welche eingespart werden, wenn der Strom stattdessen durch eine Windkraftanlage erzeugt wird.
Eine Windenergieanlage hat also bereits nach einer Laufzeit von ca. 3 Monaten ihren CO2-Ausstoß amortisiert (791 tProduktion / 3415 t/a Einsparung = 0,234 Jahre).
Energetische Amortisation / Erntefaktor
Statt der CO2-Amortisation wird meist die energetische Amortisation bzw. der sogenannte Erntefaktor einer Windkraftanlage berechnet. Der Erntefaktor (oder EROEI – Energy Returned on Energy Invested) beschreibt, wie oft man über die Lebensdauer einer Anlage die investierte Energie wieder zurück erhält. Daraus kann man leicht die energetische Amortisation berechnen (nämlich wie lange es dauert, bis man die investierte Energie wieder zurückerhalten hat), indem man die Lebenszeit der Anlage durch den Erntefaktor teilt. (4)
Für Windkraftanlagen an Land werden Erntefaktoren zwischen 16 und 51 (4), typischerweise zwischen 30 (5) und 40 (6) angegeben.
Wenn eine Anlage 20 Jahre lang läuft und einen Erntefaktor von 30 hat, so dauert es 8 Monate, bis sich die Windkraftanlage energetisch amortisiert hat.
CO2-Zertifikatehandel
Ein weiterer Grund dafür, dass Windenergieanlagen angeblich keinen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten, ist im CO2-Zertifikate-Handel zu suchen. Windenergieanlagen verbessern die CO2-Bilanz eines Landes derart, dass der Preis für die Zertifikate derart fällt, dass es sich für die Betreiber fossiler Kraftwerke lohnt, diese in großen Mengen zu erwerben. (7)
Dies ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Daher wurde 2018 der EU-Emissionshandel reformiert, und die Anzahl der Verschmutzungsrechte reduziert, so dass jede Tonne CO2 etwa 25 Euro kostete. (8) (9)
Die gesetzlichen Regeln entnehmen Sie dann bitte der Tabelle (siehe unten) bzw. der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom. Diese finden Sie unter Gesetze und Regelwerk.
Die E-Auto. Anteile im Verkauf wachsen schneller als erwartet! Tesla kommt mit der Produktion kaum nach und der Model 3 ist das meist verkaufte Auto in Europa und Nordamerika!
Anbei noch eine Ökobilanz Übersicht zum Thema E-Auto in Österreich!
Im Zeitalter der Klimakrise, Energiekrise, Diesel-, Benzin- und Gaskrise ist fahren und elektrisch laden einfach günstiger. Ersparnis bei 33.000 km bei 6 l Verbrauch auf 100 KM bei 1,5 €/l gesamt € 2.970 im Vergleich zu den € 40 Kosten mit Tesla Model 3. Der Vergleich macht uns sicher!
Quelle: Klima- und Energiefonds, VCÖ, Umweltbundesamt, Faktencheck E-Mobilität, März 2022
Folgende Quellen geben noch aktuell Auskunft zu FRagen zur E-Mobilität, E-Auto, E-Bus …
Alle Photovoltaikanlagenbesitzer:innen können ihren Sonnenstrom zu günstigen Einspeisetarifen der OEMAG einspeisen. Durch die guten Marktpreise bekommen sie erstmals einen lukrativen Einspeisetarif bei der OEMAG.
Ab 21.6.2022 können im neuen Fördersystem Photovoltaikanlagen eingereicht werden! Das neue Fördersystem fördert PV-Anlagen fördert Anlagen bis zu Euro 280 je KWp.
Die Gemeinden bieten oft Zusatzförderung wie in Wien. Auch Maria Enzersdorf fördert PV-Anlagen und Wärmepumpen mit Euro 600,00 Zuschuss je PV-Anlage.
Pragmatisch und lösungsorientiert hat das Ministerium in Abstimmung mit der PV- Branche eine Lösung gefunden!
Das Klimaschutzministerium hat in den vergangenen Wochen ein einmaliges Übergangsprogramm beim Klimafonds auf die Beine gestellt, das PV-Anlagen in der Übergangsphase zum neuen Fördersystem des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes auffängt und fördert.
Workshop mit Leonore Gewessler zur Energiewende
Mit den vorliegenden Übergangsbestimmungen wurde damit die Lücke im Umstellungszeitraum von Klimafonds auf das EAG geschlossen sowie eine ausreichende Regelung für die langen Umsetzungszeiträume gefunden. Damit wurde seitens des Klimaschutzministeriums in Kooperation mit der Bundesinnung und Photovoltaic Austria rasch und sehr zielführend reagiert. Wir sind überzeugt, dass mit den nun vorliegenden Übergangsbestimmungen eine wesentliche Verbesserung im aktuell laufenden Umstellungsprozess der Förderung von PV-Anlagen gelungen ist. Dies ist besonders im Lichte der aktuellen Materialknappheit und damit verbundenen Verzögerungen relevant und eine wichtige Maßnahme, denn Jede und Jeder soll belohnt werden, der auch Teil der Energiewende ist und sein möchte, und dadurch einen wichtigen Schritt zum Klimaschutz beiträgt. Quelle: PV Austria
„Es ist ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit, dass mittels der nun vorliegenden Übergangsbestimmungen jene PV-Anlagen gefördert werden können, die im Zeitraum der auslaufenden Klimafondsförderung errichtet oder beauftragt wurden, aber leider ohne fixe Förderzusage diese nicht bekommen würden“, betont Bundesinnungsmeister Andreas Wirth.
Zukünftig ist die OeMAG die Abwicklungsstelle für PV-Anlagen und Stromspeicher, also alle zukünftigen Anlagen werden von dieser Förderstelle auch ausbezahlt und abgewickelt.
Folgende PV-Anlagen (Aufdach- und freistehende Anlagen) sind antragsberechtigt:
PV-Anlagen, für die bereits im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020–2022“ des Klima- und Energiefonds eine Registrierung erfolgt ist, die Anlage innerhalb der 12-Wochen-Frist jedoch nicht umgesetzt werden konnte bzw. kann.
PV-Anlagen, deren Beauftragung bzw. Bestellung im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 erfolgt ist.
Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen.
Pro Photovoltaik-Anlage kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch nur pro Standort ein Förderungsantrag gestellt werden.
Was wird gefördert?
Der Klima- und Energiefonds fördert mit diesen Übergangsbestimmungen:
neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, wobei maximal 50 kWpeak zur Förderung eingereicht werden können
Gefördert werden Anlagen die:
bereits im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020–2022“ des Klima- und Energiefonds eine Registrierung haben, die Anlage innerhalb der 12-Wochen-Frist jedoch nicht umgesetzt werden konnte bzw. kann und die Registrierung deshalb nach dem 08.04.2022 abgelaufen ist bzw. ablaufen wird.
eine Beauftragung bzw. Bestellung im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 aufweisen.
in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind
Anträge, bei denen die PV-Anlage ab dem 21.04.2022 beauftragt bzw. bestellt wurden, können nicht gefördert werden.
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der PV-Anlage, gefördert werden allerdings max. 50 kWp.
Anträge, bei denen die PV-Anlage ab dem 21.04.2022 beauftragt bzw. bestellt wurden, können nicht gefördert werden (da eine Einreichung im Zuge der EAG-Investförderung bereits möglich war).
Pro Standort kann nur für eine PV-Anlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden.
Weitere Informationen: Details entnehmen Sie bitte dem Leitfaden auf der Website des Klima- und Energiefonds. Dort findet sich auch der Link zur Antragstellung.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Serviceteam Photovoltaik: Tel. (+43) 01 / 31631-730 pv@kommunalkredit.at